Travel & Ticker II.

  • KLM & WestJet: Kooperation Kanada-Flüge


    KLM Royal Dutch Airlines und die kanadische Fluggesellschaft WestJet haben eine Codeshare-Vereinbarung getroffen. Damit erhält KLM ab sofort Zugang zu 30 innerkanadischen Strecken, die WestJet unter KLM-Flugnummern bedient.


    Durch die Zusammenarbeit mit WestJet profitieren die Passagiere von weiteren Kanada-Zielen als Anschlussverbindungen von den KLM-Zielen Vancouver, Toronto, Montreal und Calgary. WestJet bedient 71 Städte in Nordamerika und der Karibik. WestJet ist Vorreiter des Lowcost-Fliegens in Kanada.

  • Condor baut Nordamerika-Programm um über 30 Prozent aus
    Zwei neue Ziele und mehr Flüge nach Las Vegas, Seattle und Vancouver


    Im Sommer 2012 baut Condor das Angebot nach Nordamerika um über 30 Prozent aus und erweitert das Streckennetz um zwei neue Destinationen: Neu ins Programm aufgenommen werden die Destinationen Toronto in Kanada sowie Washington/Baltimore an der Ostküste der USA mit jeweils zwei wöchentlichen Flügen. Zusätzlich bietet Condor ihren Kunden mehr Flexibilität für die Urlaubsplanung durch jeweils einen zusätzlich wöchentlichen Flug nach Las Vegas, Seattle und Vancouver. Alle Strecken werden nonstop aus Frankfurt bedient.

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  • Neues EU-Urteil stärkt Passagierrechte


    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem neuen Urteil (C-83/10) die Rechte von Flugpassagieren gestärkt.


    So könnten Passagiere, sollte ihr Flug abgesagt werden, in bestimmten Fällen auch Schadensersatz für immaterielle Schäden verlangen.


    Darüber hinaus erweiterte der EuGH die Definition, ab wann ein Flug als annulliert gilt. Eine Annullierung liegt, so der EuGH, demnach nicht nur vor, wenn "ein Flugzeug überhaupt nicht startet", sondern gilt auch für "den Fall [...], dass dieses Flugzeug gestartet ist, aber anschließend, aus welchen Gründen auch immer, zum Ausgangsflughafen zurückkehren musste, und die Fluggäste auf andere Flüge umgebucht wurden." Fluggäste haben unter Umständen nun auch in einem solchen Fall Anspruch auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen der EU-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004. Hier geht es zum Urteil (Quelle: EuGH)

  • Air Berlin von Berlin nach Los Angeles
    Mehr Flüge nach New York
    Air Berlin plant für den kommenden Sommerflugplan 2012 eine neue Kalifornienroute. Erstmals will die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft die Hauptstadt nonstop mit Los Angeles verknüpfen.

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  • Flugbuchungen bei Air Berlin kosten bei Zahlung mit Kreditkarte 7 € pro Person zusätzlich. Diese Summe ist beim Zahlvorgang nicht ersichtlich, erst in der Rechnung wird die Service Charge Summe um 7 € erhöht. Man merkt es also erst wenn man bereits gebucht hat.
    Ich hab heute Flüge für nen Kollegen gebucht und der wunderte sich dass die abgebuchte Summe um 14 € höher war als ursprünglich angezeigt. Ein Anruf bei Air Berlin brachte dann Klarheit.
    Gezahlt wurde übrigens mit einer Air Berlin Kreditkarte .....

  • Zitat

    Original von GambasAlAjillo
    Flugbuchungen bei Air Berlin kosten bei Zahlung mit Kreditkarte 7 € pro Person zusätzlich. Diese Summe ist beim Zahlvorgang nicht ersichtlich, erst in der Rechnung wird die Service Charge Summe um 7 € erhöht. Man merkt es also erst wenn man bereits gebucht hat.
    Ich hab heute Flüge für nen Kollegen gebucht und der wunderte sich dass die abgebuchte Summe um 14 € höher war als ursprünglich angezeigt. Ein Anruf bei Air Berlin brachte dann Klarheit.
    Gezahlt wurde übrigens mit einer Air Berlin Kreditkarte .....


    gefällt mir gar nicht :nonono:

  • Hawaiian Airlines fliegt ab 04.Juni 2012 täglich die Verbindung Honolulu - New York.


    HA 50: HNL 15:05 - JFK 06:55 am Folgetag (9std 50min)
    HA 51: JFK 10:00 - HNL 15:00 (11std)


    Geflogen wird mit Airbus 330 (332)


    Preislich beginnt der Roundtrip-Spaß zZ bei 445$.


    Klick

  • ebookers hat NUR MORGEN, am 23 November wieder Rabatte in sämtlichen Kategorien.


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  • United & Continental: Ab 2012 eine Airline


    Die Federal Aviation Authority (FAA), die amerikanische Luftaufsichtsbehörde, hat das „Single Operating Certificate“ übergeben, das einen weiteren bedeutenden Schritt im Zusammenschluss von United Airlines und Continental Airlines darstellt. Dies gab die United Continental Holdings Inc bekannt.


    Der Meilenstein, wichtig für Regularien im Flugbetrieb und für weitere künftige Maßnahmen, verändert indes nicht die Kommunikation zwischen Kunden und der Fluggesellschaft. Passagiere von United und Continental kaufen ihre Flüge wie gewohnt, erhalten unverändert ihre Sitzplatzbestätigungen und können ihren Flugstatus auf der jeweiligen Website ihrer Airline überprüfen solange bis die Gesellschaft ein einheitliches Kundendienstsystem aufgebaut hat, das im ersten Quartal 2012 umgesetzt wird. Von diesem Zeitpunkt an werden beide Fluggesellschaften, auch aus Kundensicht, unter einer einzigen Airline geführt.


    Beide Gesellschaften durchliefen einen 18 Monate andauernden komplexen Prozess, um die entsprechenden gemeinsamen Betriebsgenehmigungen durch das Single Operating Certificate der FAA zu bekommen. Ein Team von mehr als 500 Beschäftigen beider Airlines arbeitete daran, alle Aspekte der Integration im Vorfeld zu beleuchten, verschiedene Arbeitsprozesse beider Gesellschaften zu spezifizieren und die jeweils beste Lösung für die neue United zu finden.


    Ab sofort wird die gesamte Kommunikation im Luftverkehrsraum für alle United und Continental Flüge als „United“ stattfinden. United und Continental gaben ihren Zusammenschluss im Mai 2010 bekannt und beendeten diese Transaktion im Oktober 2010.


    Quelle: f&s

  • Flughafen Frankfurt: Gratis W-LAN für 30 Min.


    Fraport optimiert das Internetangebot am Frankfurter Flughafen: Passagiere und Besucher können das Wireless Local Area Network (W-LAN) des Airports ab sofort 30 Minuten lang kostenlos nutzen.


    Der neue Fraport-Service wird über das HotSpot-Portal der Telekom umgesetzt. Nutzer sind mit wenigen Klicks online, haben Zugriff auf Ihre E-Mails und alle Informationen des Internets.


    So funktioniert der neue Service: Nutzer starten am eigenen Gerät ihren individuellen Browser und gelangen automatisch zur Registrierungsseite, auf der ein Zugangscode angefordert werden kann. Dieser wird per Kurznachricht auf das Handy zugestellt. Mit dem Code kann sich der Anwender über den HotSpot der Telekom in das Internet einloggen. Die kostenlose Nutzung des W-LAN ist einmal täglich möglich und wird nach 30 Minuten automatisch beendet. Natürlich kann
    danach per Kreditkarte ein neuer Zugangscode angefordert werden. Jede weitere Stunde im Internet kostet 4,95 Euro.

  • Köln Bonn Airport: Kostenlos ins Internet


    Ab sofort können alle Fluggäste und Besucher überall am Köln Bonn Airport kostenlos und ohne zeitliche Beschränkung im Internet surfen. Das WLAN-Angebot ist rund um die Uhr und ohne komplizierte Registrierung nutzbar. Das Angebot gilt sowohl für den öffentlichen Bereich in den Terminals als auch für die Gates und Wartebereiche nach der Sicherheitskontrolle.


    Nutzer müssen sich lediglich einmal registrieren. Sämtliche WLAN-fähige Endgeräte wie Smartphones, Laptops oder Tablet-PCs mit allen gängigen Browsern können dieses Angebot nutzen.


    Kooperationspartner für diesen Service am Köln Bonn Airport ist die FairSpot Unternehmensgruppe. Sie bietet das kostenlose Drahtlosnetzwerk an und betreibt es. Der Passagier wählt das WLAN-Netz „FairSpot-Public“ aus, öffnet den Internet Browser und klickt auf der Begrüßungsseite auf „Hier kostenlos registrieren“.


    Quelle: f&s


    Durch die Verschlüsselungstechnologie erhält der Nutzer einen 100-prozentigen Datenschutz. Besonders kundenfreundlich ist der Verzicht von FairSpot auf Werbung Dritter. Nicht möglich sind Uploads zur Nutzung von Tauschbörsen. Infos: http://www.koeln-bonn-airport.de

  • Ryanair hat sich mal wieder was Neues ausgedacht, um seine Kunden abzuzocken:


    Wer ab Mitte Dezember mit Gepäck fliegen will und mehr als das zulässige Handgepäck dabei hat, darf unter Umständen bis zu 100 € blechen.


    Der Koffer kostet mehr als der Sitzplatz

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