Gepäck verschwunden oder beschädigt?

  • Nach über 20 Jahren ist es uns im letzten USA-Urlaub gleich 2x passiert, dass unser Gepäck verschwunden war:


    1. bei Ankunft in Billings/Montana (mit Delta/SkyWest)
    2. nach einem Inlandsflug von Billings nach Santa Barbara (mit
    United/SkyWest)


    Im ersten Fall waren unsere Koffer in Cincinnatti liegen geblieben, im zweiten Fall in Los Angeles.


    Nach jeweils rund 2-3 Stunden (und jeweils spät abends) wurden uns die Koffer jedoch ins Hotel geliefert.


    Leider war ein großer, nicht ganz billiger Hartschalen-Trolley, der erst gut ein alt Jahr war, bei Anlieferung in Santa Barbara an beiden Laufrollen beschädigt (= Rollen abgebrochen!).


    Sofort (ca. 22:15 Uhr Ortszeit) Anruf bei der United-Hotline mit Beschreibung des Sachverhalts: Ja, wir sollen am nächsten Tag mit dem Koffer am Flughafen "vorstellig" werden. Dort würde man dann den Schaden bewerten (und ggf. bar auszahlen)


    Am nächsten Morgen zum Flughafen: Schon von weitem winkt man ab. Derartige Schäden (abgebrochene Rollen, Griffe etc.) würden grundsätzlich nicht zu denjenigen Schäden gehören, für die die Fluggesellschaft haftet. (Davon war beim Anruf der Hotline noch gar keine Rede!) Man verweist auf das Kleingedruckte in deren Geschäftsbedingungen (die aber nicht auf dem Ticket mit abgedruckt und somit bekannt sind!). Massiver Protest nützt gar nichts. Man weigert sich sogar, mir die Schadensmeldung zu bestätigen, weil es kein Schaden in deren Sinne wäre. Mit Mühe gelingt es mir noch, wenigstens Namen und Funktion der United-Mitarbeiterin am Flughafen zu bekommen.


    Von unterwegs schreibe ich, ich habe mich daran erinnert, dass eine Gepäckversicherung Bestandteil des Versicherungspaketes ist, via eMail eine ausführliche Schadensmeldung an die Versicherung, ein Digital-Foto hänge ich an. Ich vermerke dort auch den Namen der United-Mitarbeiterin, Flug- und Ticket-Nummer, sowie den Umstand, dass man mir eine Bestätigung meiner Schadensmeldung bei United verweigerte.


    Nach Rückkehr in Deutschland finde ich ein Versicherungsschreiben samt mehrseitigem Fragebogen vor. Auch die schriftliche (nicht verfügbare) Bestätigung der Airline wird abgefordert. Zudem Gepäckabschnitte (die auch nicht mehr vorhanden waren, da bereits bei Verlustmeldung der Airline abgegeben), sowie Kaufbeleg des Trolleys, Original-Tickets, Gutachten über den Gepäckschaden und, und, und ...


    Nur ein Bruchteil der gewünschten Belege hatte ich verfügbar. Diese schicke ich mit ausführlichem Schreiben an die Versicherung.


    Parallel habe ich auch Korrespondenz mit United hier in Deutschland, weil ich deren Gebaren diesbezüglich nicht akzeptieren kann.


    Nach einigem hin und her werde ich von United gebeten, das beschädigte Stück (kostenfrei) an eine Gutachten-/Reparaturfirma (Aero Baggage) einzuschicken. Von dort erhalte ich den Trolley nach wenigen Tagen repariert wieder zurück.


    Auch die Versicherung hat sich dann letztlich doch erweichen lassen, und überweist mit einen netten Geldbetrag.


    Auch wenn letztlich alles gut ausgegangen ist, muß man sich fragen


    a) warum Airlines (zumindest United) angeblich nicht für Schäden haften
    die in ihrer Art wohl am häufigsten vorkommen? (Und den Passagieren
    dies wohl kaum auch bewußt ist!)


    b) warum sich (teure) Versicherungen so zickig anstellen müssen und
    es ihren Kunden nahezu unmöglich machen, ihren Schaden ersetzt
    zu bekommen?


    Seid also gewarnt!

    Viele Grüße
    frankieboy


    Mit dem "USA-Virus" infiziert seit 1996 und keine "Heilung" in Sicht. . .


    San Francisco - Belle of the Bay - "Meine" Stadt :]

    4 Mal editiert, zuletzt von frankieboy ()

  • Zu United kann ich da nicht viel sagen, BA ist (1997) deutlich kulanter. Mir ist da ne Uhr aus dem Koffer gestohlen worden, selber Schuld, die hat halt nichts im aufgegebenen Gepäck zu suchen. Trotzdem hat BA aus Kulanz 80 DM überwiesen + Hinweis, dass sie das normalerweise nicht müßen. Ob die das jetzt auch noch machen würden weiß ich nicht.


    Ich vermute auch mal, dass es grade bei abgebrochenen Rollen reichlich Fälle geben wird wo dies vorher schon so war und einige halt versuchen da noch Geld rauszuschlagen. Die haben sicher auch ihre Erfahrungswerte wie wahrscheinlich es ist, dass dies auf dem Transport passiert und dementsprechend bei zu vielen Schadensfällen den Passus halt in die AGB aufgenommen.


    Gepäckversicherungen haben schon immer gut abgezockt, teure Policen und zahlen so gut wie nie oder versuchen sich so gut wie möglich vor Zahlung zu drücken. Bei Diebstahl am Flughafen muß Dir das Gepäck ja schon fast geraubt werden damit die zahlen 8o Wenn Du halt nicht aufpasst, abgelenkt bist und der Koffer dann weg ist gibt es keinen Cent... Den Rest, Verlust bei Transport (aus welchen Gründen auch immer), sollte die Airline ohne Probleme zahlen. Ich hab mir ne Gepäckversicherung bisher immer geklemmt.

  • Hi folks,


    wir fliegen selbst relativ viel mit UA.


    Grössere Probleme gabs zweimal, einmal kam in FRA eine zerrissene Reisetasche an. Den Schaden haben wir gleich am Airport gemeldet und ich wurde nur gefragt, was das Teil denn gekostet hätte. 50$ (USA-Produkt) habe ich angegeben, natürlich ohne einen Beleg zu haben. Der Betrag wurde uns unmgerechnet sofort bar ausgezahlt. "REgulierungsbehörde" war allerdings der Star Alliance Partner LH.


    Im zweiten Fall war unser Gepäck in Denver nicht auf den Auschlussflug nach Grand Junction mitgekommen. Da wir von GJT direkt nach Montrose fuhren hat uns UA (Express) die 4 Gepäckstücke in den Nacht nachgebracht (60 Meilen Distanz). Wir mussten die fehlenden Stücke nur beschreiben, die Gepäckabschnitte dienten zwar als Beleg, wurden uns aber nicht abgefordert.


    Gruss


    Rolf

  • Zitat

    Original von Michel
    Hallo


    bislang toi toi toi gabs nie Probleme. Selbst bei einem chaotischen North West Flug war zum Schluss alles da.


    Tja, irgendwann kommt wohl immer das erste mal!


    Bei uns hat´s 20 Jahre gedauert!

    Viele Grüße
    frankieboy


    Mit dem "USA-Virus" infiziert seit 1996 und keine "Heilung" in Sicht. . .


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  • Bisher 1x beim Rückflug vom SF-nach Ffm -Dortmund.


    Mußten die Reisetasche beschreiben und die wurde nach 6 Stunden mit einem Taxi gebracht.


    War ziemlich angenehm :D

    Bei Stammtischtreffen dabei

    Zum Arbeiten zu alt,
    zum Sterben zu jung,
    zum Reisen topfitt ...

  • Ich frage mich, ob sich alle Flugreisenden darüber im Klaren sind, dass im sie im Falle von Beschädigungen u.U. im Regen stehen?


    Wer fragt den schon bei Flugbuchung oder spätest. beim Check-in danach, was die AGB´s der jeweiligen Airline zu Gepäckbeschädigungen aussagen.


    Sicher werden sich die meisten darüber im Klaren sein, dass das Gepäck beim Handling auf Flughäfen nicht mit Samthandschuhen angepackt werden kann. Mit entsprechenden Kratzer ist selbstverständlich zu rechnen.


    Nicht i.O. ist es aber meines Erachtens, wenn die Airline (in meinem Fall UA) bei abgebrochenen Rollen oder Griffen nicht leisten will. Immerhin sind Gepäckstücke mitunter nicht ganz billig und ein Trolley mit abgebrochenen Rollen oder Griffen nichts mehr Wert.


    Auch wenn mir in meinem Beispiel letztlich doch noch geholfen wurde, so ist dies wohl mehr oder weniger meiner Hartnäckigkeit zuzuschreiben, weniger dem "Entgegenkommen" der Airline.

    Viele Grüße
    frankieboy


    Mit dem "USA-Virus" infiziert seit 1996 und keine "Heilung" in Sicht. . .


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  • Frankieboy,


    ich empfehle dir einfach mal die Lektüre des "Warschauer Abkommens" bzw. des Warschauer Protokolls an das sich eigentlich alle ICAO (International Civil Aviation Organisation, eine Unterabteilung der UN) Airlines halten müssen.


    Mfg Günter


    PS Oder haben die Amerikaner dieses Protokoll auch nicht unterzeichnet?

  • Hallo,


    schon seit 1978 mit dem USA-Virus infiziert (und wir tun nichts, damit ein Ende in Sicht ist...), haben wir schon x-mal Kofferprobleme gehabt!


    Zuletzt hat man uns auf dem Hinflug die Schlösser aus nem Rimova-Koffer herausgebrochen - von "offizieller" Seite wg. Sicherheit. Diese bekamen wir aber ersetzt!


    Ärgerlicher war der Defekt (Totalschaden!) eines nagelneuen Lufthansa-Weichschalenkoffers, der bei Stiftung Warentest mit "sehr gut" angepriesen war und genau 1x gen USA und zurück kam: Hin war bereits eine so tiefe Delle, daß man das Gestänge nicht mehr nutzen konnte, dann brach der Tragegriff ab und endlich zerbarst die Schale und dem Innenfutter war es zu verdanken, daß sich die Einzelteile nicht auf dem Transportband verteilten.....


    Auch das wurde anstandslos von der Airline (bzw. dem Transportunternehmen des Flughafens) ersetzt.


    Inzwischen dürfen ja die Koffer nicht mehr abgeschlossen sein und wir hatten auf den letzten 4 Flügen IMMER Zettel im Koffer, daß man aus Sicherheitsgründen geöffnet und kontrolliert hat.


    Ein Freund hat übrigens ne Rechnung von der neuen Sicherheitsbehörde der USA erhalten, weil man ihm ne Nagelschere aus dem Handgepäck wegnehmen musste - er hat 150 Dollar zu zahlen (immerhalb von 14 Tagen, bitte, sonst ist bei der nächsten Reise keine EInreise mehr möglich!)


    Wir dachten an einen schlechten Scherz bzw. an eine gute Geschäftsidee findiger Gauner, aber ne, das ist so!!!



    Usabima

  • Zitat

    Original von Hippo
    (und selbst die innerdeutschen Flüge waren alle OK ;)


    Na das kann man ja fast als ein Wunder werten.


    Ich glaube, daß ich auf meine alten Tage noch religiös werde.

  • Zitat

    Original von usabima
    Ein Freund hat übrigens ne Rechnung von der neuen Sicherheitsbehörde der USA erhalten, weil man ihm ne Nagelschere aus dem Handgepäck wegnehmen musste - er hat 150 Dollar zu zahlen (immerhalb von 14 Tagen, bitte, sonst ist bei der nächsten Reise keine EInreise mehr möglich!)


    Wir dachten an einen schlechten Scherz bzw. an eine gute Geschäftsidee findiger Gauner, aber ne, das ist so!!!


    Nochmal und zum Mitschreiben: 8o


    Dafür, daß sie einem was wegnehmen,


    (bei uns waren es letztes Mal 1 kl. Nagelschere sowie 1 winziges
    Werkzeugtool mit unter anderem einer kaum 3 cm langen Klinge,
    was wir dussligerweise bei uns und nicht im Trolley hatten)


    muß man tatsächlich neuerdings zusätzlich auch noch ´ne
    Strafe zahlen ??? ?(


    Wolfgang

  • Na prima,
    soll man nun wirklich die Koffer offen lassen? Kann man nicht die Dinger abschließen und den Schlüssel mit dranhängen (natürlich mit einem zweiten im Handgepäck)?
    Hat diesbezüglich jemand Erfahrungen?


    Was ist mit einem normalen Schnellhefter im Handgepäck, wo bekanntlich die Seiten von so einem Blechstück gehalten werden, was schon mal als 'Messer' benutzt werden kann...


    Ausserdem könnte ich ja das Glas eines meiner Kamerafilter zerbrechen und das dann als 'Messer' benutzen.....


    OJE


    Wie ist das eigentlich mit dem Gepäckgewicht. Pro Person 32 KG, hat man uns gesagt. Was ist, wenn wir 3 Gepäckstücke haben, die zusammen nicht über 64 KG wiegen, aber 2 zusammen mehr als 32 KG haben???


    ....noch eine Woche, dann ist Abflug - JUHU
    ----------------
    bullcat

  • So unterschiedlich sind die Kontrollen.


    Rückflug SF-Ffm nach dem Check In merkte ich mit Entsetzen (warum eigentlich) das ich noch ein kl. Messer in der Jackentasche hat.


    Aber das Motto der neuen Sicherheitsbehörde heißt wohl. "Wie verhindert man gekommt den Tourismus".


    Es gibt sicherlich noch ein paar Sicherheitsleute der ehemaligen DDR die beim Aufbau einer Mauer helfen können, die Chinesen wären die andere alternative.


    Der gemeine Terrorist kommt natürlich bewaffnet mit einer Nagelschere und kidnappt schwer bewaffnet den Fliechscher.


    Gibt es eigentlich eine Statitisk über bewaffnete Überfälle, insbesonders mit Nagelscheren und ähnliche Mordinstrumente?
    Gibt doch über jeden Mist eine :D



    Wir werden unseren Koffer nur mit Gurten bestücken.



    Was ist ein e-Ticket?
    Wie funktioniert der Check-In mit einem e-Ticket?
    Wie erfahre ich ob meine Buchung erfolgreich war?
    Was passiert, wenn ich gebucht habe? Kontaktiert mich traveltopia?
    Kann man die Namen in einer Buchung ändern?
    Wann wird mir mein Ticket zugesandt?
    Kann ich den ersten Teilflug verfallen lassen und erst später zusteigen?
    Kann ich meinen Flug umbuchen oder stornieren?
    Sind auch mündliche Stornos gültig?
    Brauche ich eine Reiseversicherung?
    Was mache bei Ticketverlust?
    Flugüberbuchung
    Vermeidung von Gepäckverlust
    Wieviel Handgepäck darf ich mitnehmen?
    Wieviel Gepäck darf ich mitnehmen?
    Was ist Übergepäck?
    Sondergepäck
    Wie nehme Sitzplatzreservierungen vor?
    Essenswünsche



    Was ist ein e-Ticket?
    Mit e-Tickets (Elektronischen Tickets) können Sie schneller und bequemer reisen. Direkt nach der Buchung bekommen Sie eine Bestätigung per E-Mail mit einer persönlichen Buchungsnummer. Ihr e-Ticket ist dann im Buchungssystem der Fluggesellschaft elektronisch gespeichert.


    Beim Check-In am Flughafen zeigen Sie einfach den bei der Buchung ausgewählten Identifikationsnachweis (Ausweis, Kreditkartennummer oder Vielfliegernummer) vor. Bitte achten Sie darauf, den Identifikationsnachweis, mit dem Sie Ihren Flug gebucht haben, auf jeden Fall zum Flughafen mit zu bringen.


    Wenn Sie Ihre Buchung ändern möchten, brauchen Sie bei einem e-Ticket nicht auf eine erneute Ausstellung des Tickets zu warten. Zudem kann ein e-Ticket nicht vergessen, verloren oder gestohlen und relativ kurzfristig gebucht werden.


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    Wie funktioniert der Check-In mit einem e-Ticket?
    Mit einem e-Ticket können Sie am Flughafen viel Zeit sparen: Sie können einen Check-In-Automaten Ihrer Airline nutzen und sich in wenigen Minuten Ihre Bordkarte selbst ausdrucken. Sollten Sie Probleme beim Einchecken haben, hilft Ihnen das Bodenpersonal Ihrer Fluggesellschaft gerne.


    Möchten Sie doch lieber am Schalter einchecken, brauchen Sie nur Ihren Ausweis vorzulegen um Ihre Bordkarte zu bekommen. (Bitte beachten Sie, dass Sie bei Lufthansa nur mit einer Kreditkarte oder Vielfliegerkarte einchecken können.)


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    Wie erfahre ich ob meine Buchung erfolgreich war?
    Sofort nach Buchung Ihres Fluges erhalten Sie online eine Bestätigung der Reservierung. Zusätzlich senden wir Ihnen etwas später eine Rechnung per e-Mail. Erst nach Erhalt der Rechnung wird die Buchung gültig.


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    Was passiert, wenn ich gebucht habe? Kontaktiert mich traveltopia?
    Nach Abschluss der Buchung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail von uns.


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    Kann man die Namen in einer Buchung ändern?
    Solange noch kein Ticket ausgestellt worden ist, kann eine Namensänderung in einer Buchung vorgenommen werden. Nach Ticketausstellung ist dies allerdings nicht mehr möglich!


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    Wann wird mir mein Ticket zugesandt?
    Grundsätzlich werden Flugtickets spätestens 14 Tage vor Abflug ausgestellt und entsprechend der gewählten Versandart an Sie zugestellt. Dies gilt nur, soweit die entsprechende Airline als Reiseanbieter keine anderweitigen Ausstellungsfristen vorgegeben hat. traveltopia kann auf Wunsch Flugtickets auch früher ausstellen, wobei wir darauf hingeweisen wird, dass ab Ausstellung im Falle einer Stornierung oder eines Umbuchungswunsches Ihrerseits ,durch den Reiseanbieter Storno-/Umbuchungsgebühren in Höhe von bis zu 100% des Reisepreises anfallen können. Wir empfehlen daher, die Reiseunterlagen so spät wie möglich ausstellen zu lassen.


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    Kann ich den ersten Teilflug verfallen lassen und erst später zusteigen?
    Das ist nicht möglich. Sollten Sie die erste Teilstrecke nicht antreten, storniert die Fluggesellschaft sofort die gesamte Buchung.


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    Kann ich meinen Flug umbuchen oder stornieren?
    Ob ein Flug umbuchbar ist oder nicht hängt von dem gebuchten Tarif ab.


    Die Höhe der Umbuchungs- / Stornierungsgebühren ist vom gebuchten Tarif abhängig. Die Gebühr kann bis zu 100% vom Ticketpreis reichen. Die genaue Höhe der Gebühren finden Sie in den jeweiligen Angeboten unter wichtige Tarifbestimmungen.


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    Sind auch mündliche Stornos gültig?
    Nein, mündliche Stornos sind in Deutschland nicht rechtsgültig.


    Beispiel: Stornierung/ Umbuchung Flüge


    Die Möglichkeit, eine Umbuchung/Stornierung einer Buchung vornehmen zu können, richtet sich ausschließlich nach den Reiseverträgen / Beförderungsverträgen bzw. AGB der jeweiligen Fluggesellschaft und kann von traveltopia nicht beeinflusst werden. traveltopia kann keine Sonderregelungen oder Veränderungen mit dem Buchenden verhandeln. Dies gilt auch für das Entstehen oder die Höhe von Umbuchungs-/ Stornierungskosten.


    Für die Berechnung der Umbuchungs-/Stornierungskosten ist i.d.R. die Ticketart und die Zeitdauer zwischen Umbuchung/Stornierung und dem geplanten Abflugdatum maßgeblich. Unabhängig von der Höhe der Stornogebühren der Reiseanbieter und vom Zeitpunkt der Ausstellung der Flugtickets oder gleichwertiger Reiseunterlagen werden von traveltopia Bearbeitungsgebühren i.H.v. 100,00 EUR pro Person unabhängig vom Grund der Stornierung erhoben.


    Hinsichtlich der Umbuchungs-/Stornogebühren der Fluggesellschaften sind ausschließlich die Aussagen der jeweiligen Fluggesellschaft rechtsverbindlich.


    In diesem Zusammenhang raten wir den Buchenden dringend zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.


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    Brauche ich eine Reiseversicherung?
    Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiseversicherung. Diese sollten Sie gleichzeitig mit Ihrer Reise buchen.


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    Was mache bei Ticketverlust?
    Charterflüge:
    Sind alle persönlichen Flugdaten vorhanden, wird innerhalb weniger Minuten ein neues Ticket ausgestellt. Viele Unternehmen berechnen dafür nicht einmal zusätzliche Gebühren. Beim Verlust des Tickets im Urlaubsland wird über entsprechende Telefonhotlines ebenfalls reagiert. Etwas komplizierter sieht es bei den Linienfliegern aus. Zwar lassen auch diese niemanden am Flughafen sitzen, doch ohne Gebühren geht es hier bei nicht.


    Linienflüge:
    Linienfluggesellschaften unterscheiden generell zwischen In- und Auslandsflügen. Bei Auslandflügen gibt es nur dann ein neues Ticket, wenn alle Daten verfügbar sind und noch genug Zeit bis zum Abflug ist. Ansonsten muss der Kunde ein neues Ticket kaufen. Bei Inlandsflügen muss er das auf jeden Fall. Die Kosten für das ursprüngliche Ticket werden später rückvergütet, wenn es nicht von jemand anderem genutzt wurde. Das dauert allerdings mehrere Monate und verursacht in den meisten Fällen ebenfalls Gebühren.


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    Flugüberbuchung
    Weil Airlines Flüge überbuchen, kann es vorkommen, dass man keine Boardkarte für auf den gebuchten Flug bekommt. Wenn das passiert, ist es wenig sinnvoll seinen Unmut am Check-in-Agenten auszulassen. Stattdessen sollte man auf einen Platz in der nächstmöglichen Maschine drängen. Bei langen Wartezeiten hat der Kunde zudem ein Recht auf eine Kompensation.


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    Vermeidung von Gepäckverlust
    Aufgegebene Koffer gehen meist dann verloren, wenn bei Zwischenlandungen die Maschinen gewechselt werden. Bei Nonstop-Flügen besteht das geringste Verlustrisiko. Ein weiterer Grund, warum Koffer auf der Reise abhanden kommen können, ist der, dass manchmal noch die Kofferanhänger des letzten Fluges am Griff hängen.


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    Wieviel Handgepäck darf ich mitnehmen?
    Fluggesellschaften geben die Größe und das Gewicht des Handgepäckstücks vor. Die fest installierten Rahmen an den Sicherheitskontrollen beschränken die Abmessungen auf 42*25 Zentimeter. Falls das Gepäckstück diese Maße nicht überschreitet, hat man bei den Sicherheitskontrollen keine Probleme. Darüber hinaus gilt die Regelung, dass First- und Business-Class-Gäste je zwei, Passagiere, welche einen Platz in der Economy gebucht haben, nur ein Handgepäckstück mit an Bord nehmen dürfen.


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    Wieviel Gepäck darf ich mitnehmen?
    Wie viel Gepäck darf ich mitnehmen? Fluggesellschaften unterscheiden beim Freigepäck im Wesentlichen zwei verschiedene Konzepte. Welches für Sie anwendbar ist, erfahren Sie in der “Allow “-Box Ihres Flugtickets - "Piece Concept" oder “20kg Freigepäck.


    Piece-Concept:
    Auf den allermeisten Flügen nach USA und Kanada bzw. selten auch nach Süd- oder Mittelamerika gilt das Piece-Concept. Dies bedeutet, dass jeder Erwachsene Economy-Passagier maximal 2 Gepäckstücke kostenfrei mitnehmen darf, wobei jedes Gepäckstück nicht mehr als 32kg (70lb) schwer sein darf und die Summe aus Länge und Breite und Höhe 158cm (62in) nicht übersteigen darf. Das heisst, Sie dürfen zwar 2 Koffer á 25 kg, nicht aber 3 Koffer á 10kg oder einen á 50kg. Zusätzlich ist natürlich Handgepäck im Rahmen der geltenden Bestimmungen erlaubt.


    Weight-Concept (Gewichtskonzept)
    Hier kommt es weniger auf die Anzahl, als vielmehr auf das Gesamtgewicht des Gepäcks an. Wieviel Sie insgesamt mitnehmen können, entnehmen Sie der "Allow"-Box Ihres Tickets. In den meisten Fällen sind dies 20kg für einen Erwachsenen in der Economy Class. Passagiere der Business- oder FirstClass dürfen kostenfrei entsprechend mehr, Kinder oder Babys weniger Gepäck mitnehmen. Zusätzlich ist natürlich Handgepäck im Rahmen der geltenden

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  • Ich bin im Dezember 04 von DUS über London nach SF mit BA. Der Koffer ging auf dem Hinflug verloren - und wurde mir erst drei Tage später nachgereicht. Mein Urlaub verlief deshalb nicht ganz so wie geplant. Auss er 50 $ gab es nichts von BA - obwohl ich jeden Tag zum Flughafen bin und dort von A nach B und C und wieder nach A geschickt wurde. jeder erzählte mir was anderes. Aber immer hiess es: Ihr Gepäck kommt morgen...


    Ich weiss nicht, ob ich BA noch mal fliegen werde - wenn dann wohl nur mit Handgepäck. Es war eine Horrorerfahrung... Ich hatte zwar Ersatzklamotten im Handgepäck - aber nicht für 3 Tage...

  • ja, Wolfgang,


    man MUSS nun zahlen - wenigstens dann, wenn man mal wieder einreisen will.


    Wir haben das auch nciht geglaubt, aber die Botschaft hat es bestätigt!!!!!


    Gruss
    Usabima

  • Klar glaub ich´s Dir, Bima!


    Wenn man auch zunächst geneigt ist,
    den alten Ausspruch vom Obelix mal wieder bestätigt zu sehen, ?(
    ist das Ganze bei einigem Nachdenken garnicht so dumm:


    Sicherlich werden auch da drüben diese erhöhten Sicherheitsmaßnahmen
    nicht von Beamten, sondern wie bei uns auch von privaten Sicherheitsdiensten
    wie z.B. "securicor" durchgeführt, die bezahlt werden wollen.
    (Auch wenn´s Beamte wären, kosten die ja leider auch was...)


    Na und wenn so´n Kontrolldödl nur 2 -3 mal im Laufe seiner Arbeitsschicht am airport
    einen "Fang" im Gegenwert der genannten 150 USD macht,
    hat er sich doch im Grunde damit schon selber finanziert, und kann bei
    ein wenig Glück sogar seiner Firma noch etwas "Gewinn" erarbeiten... 8)


    Daß unter solchen Voraussetzungen die Liste der "verbotenen Dinge"
    immer länger wird, wundert mich nun nimmer! :D


    Wolfgang

  • Hallo


    Also das kann ich nicht bestätigen.Auf dem Rückflug von SFO hatten wir-wie schrecklich!!!-ein Taschenmesser in einer Seitentasche vom Rucksack vergessen.Die Zollbeamtin sagte uns sehr freundlich,daß das nicht erlaubt ist und ob sie es uns nach Deutschland schicken solle."Nein,nein-wegschmeißen",war unsere Antwort und damit war der Fall erledigt.

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