• top17 Hi Folks,
    wer kann mir eine korrekte Auskunft geben zu dem Thema Visum B1 / B2. Dieses Visum erlaubt mir einen Aufenthalt von 6 Monaten in den USA. Was nun, wenn ich kurz ausreisen und dann wieder einreisen möchte. Früher, so konnte man einfach nach Canada oder Mexiko für einen Kurztrip und dann wieder zurück. So einfach war das. Wie ist es aber heute? Ich würde mich über eine fundierte Antwort freuen. Nicht was mal war, das habe ich schon geschrieben, sondern was ist.
    Zu verstehende Auskunft zu bekommen beim Konsulat ist nicht so einfach. top26

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    Einmal editiert, zuletzt von King of theRoad ()

  • Hi,


    nein, meines Wissens darf man sich mit dem B1/B2 Visa maximal 6 Monate pro Jahr in den USA aufhalten... Ob Du dazu täglich ein- und ausreist oder durchgehend in den USA bist, ist egal. Insgesamt darfst jedoch nur rund 180 Tage in den USA bleiben, die 6 Monate beginnen nicht bei jeder Einreise erneut... Allerdings kann man unter gewissen Umständen und mit guten Argumenten das Visum auf 1 JAhr ausdehnen, habe ich jedenfalls mal gehört. Da muß man bei der INS einen Antrag stellen (bevor die normale Visazeit abgelaufen ist):


    Grüße


    Axel


    PS: Bei Visa-Fragen kennt man sich bei http://www.auswanderer-forum.com gut aus...

  • top17


    Hm, scheinbar habe ich mich ein bißchen unverständlich ausgedrückt. Ich meinte, wenn ich dort schon ein halbes Jahr bin, ob es dann reicht einmal ins Ausland zu fahren / fliegen um dann wieder einzureisen. Wobei sich die Aussage innerhalb eines Kalenderjahres oder eines Zeitraumes von 12 Monaten sehr interessant scheint. Für mich eine sehr interessante Frage mit der Bitte um Hilfe. top26

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  • top17


    Ah, das ist doch mal eine klare Aussage. Weist du auch noch ob man einmal verlängern kann um weitere 180 Tage?
    Herzlichen Dank! top26

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  • Zitat

    Original von King of theRoad
    Weist du auch noch ob man einmal verlängern kann um weitere 180 Tage?


    Verlängern geht nur, wenn man sich schon in den USA befindet und ein unabwendbares Ereignis die Ausreise verhindert. Das kann im Allgemeinen nur eine schwere Erkrankung oder etwas Ähnliches sein.


    Ich kann mich in mehr als 25 Jahren nicht erinnern, dass jemand eine Verlängerung aus touristischen Gründen gelungen wäre. So ein Unterfangen ist schlicht und ergreifend aussichtslos.


    Gruss


    Rolf

  • Zitat

    Original von King of theRoad
    . Ich meinte, wenn ich dort schon ein halbes Jahr bin, ob es dann reicht einmal ins Ausland zu fahren / fliegen um dann wieder einzureisen.


    .. ich weiss schon worauf du hinaus willst ..... mal nach Canada und dann wieder zurück in die USA ....
    im Prinzip ja .. aber nur innerhalb der Toleranzen des Visas ... wenn du aber denkst .. das rechnen die ja nie nach , wenn ich länger bleibe , weil ich ja doch nur in der Gegend rumfahre .. kannst du natürlich riesigen Ärger bekommen wenn ein Zollbeamter deinen Paß und die eingehefteten I94 nachrechnet , dann evtl. feststellt , dass du länger in den USA dich aufgehalten hast ... dann gute Nacht

  • Zitat

    Original von Cincinnati


    .. ich weiss schon worauf du hinaus willst ..... mal nach Canada und dann wieder zurück in die USA ....
    im Prinzip ja .. aber nur innerhalb der Toleranzen des Visas ... wenn du aber denkst .. das rechnen die ja nie nach , wenn ich länger bleibe , weil ich ja doch nur in der Gegend rumfahre .. kannst du natürlich riesigen Ärger bekommen wenn ein Zollbeamter deinen Paß und die eingehefteten I94 nachrechnet , dann evtl. feststellt , dass du länger in den USA dich aufgehalten hast ... dann gute Nacht



    ...also, die rechnen nach!!!! (wir sind mal mehrfach eingereist, weil unsere Route immer mal nach Canada führte, JEDESMAL haben sie GENAU nachgerechnet, sogar mit Papier und Bleistift!)


    und es geht schon längst nicht mehr, daß man mal eben nach Kanada oder Mexico ausreist, um dann wieder länger dort bleiben zu dürfen! (muss mal vor 30 oder mehr Jahren gegangen sein..)


    Eine Bekannte, die jetzt mit ihrem Jugendfreund, der seit Jahrzehnten AMI ist, in den Staaten leben möchte, bekam auch nur ein Touristenvisum (eine Heirat ist wegen der Witwenrente ausgeschlossen top10)


    Als im letzten Jahr eine schwere Krankheit des Amis eintrat, wollte sie gern da bleiben, ihn nach der OP pflegen, aber man hat es ihr nicht gestattet, länger zu bleiben, da sie schon ihre 6 Monate ausgeschöpft hat, da ging es nicht mal um ein KALENDERjahr, sondern die Frist begann am Tag der Ersteinreise!


    Sie musste ausreisen!


    Gruss
    Usabima

  • top17


    Hi Leute,
    ihr habt mir wirklich prima geholfen und mir eine Illusion genommen. Ich hatte es mir schon so schön ausgedacht. Naja, ein halbes Jahr, wenn man denn möchte, ist ja auch schon ganz schön oder auch genug. War ja auch nur so ein Gedanke. top26

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  • ...vor einiger Zeit war mal ein Rentnervisum für 3 bis 5 Jahre im Gespräch, aber das hat sich wohl im Sande verlaufen, jedenfalls finde ich nichts ENtsprechendes mehr im Netz.


    Es soll - so hörte ich aktuell - dennoch die Möglichkeit geben, über einen länger laufenden Sprachkurs an einer der vielen Sprachschulen ein Visum zu bekommen, das ein oder zwei Jahre gültig ist (je nachdem, wie lange man sich in der Schule einschreiben möchte - ob man dann die Sprachschule besucht, das ist ja ne zweite Sache, denke ich.


    Sicher für die interessant, die mit dem Arbeitsleben abgeschlossen haben :-)
    Usabima

  • Zitat

    Original von usabima
    Es soll - so hörte ich aktuell - dennoch die Möglichkeit geben, über einen länger laufenden Sprachkurs an einer der vielen Sprachschulen ein Visum zu bekommen, das ein oder zwei Jahre gültig ist (je nachdem, wie lange man sich in der Schule einschreiben möchte - ob man dann die Sprachschule besucht, das ist ja ne zweite Sache, denke ich.


    Leider nicht!
    Es handelt sich da um das F1 oder auch Studentenvisum. Voraussetzung ist, daß man mind. 80% des Unterrichts besucht.
    Die Schulen sind verpflichtet, daß jede Woche zu melden. Liegt man das erste Mal darunter, gibt es ne Verwarnung. Je nach Schule gibt es davon 1 bis 3 Stück. Dann fliegt man, das Visum ist endgültig aufgehoben, die Einwanderungsbehörde wird informiert & man hat 15 Tage Zeit, das Land zu verlassen - ohne Anspruch auf Rückerstattung evtl. bereits bezahlter Kosten.

  • Zitat

    Original von Northridge
    Leider nicht!
    Es handelt sich da um das F1 oder auch Studentenvisum. Voraussetzung ist, daß man mind. 80% des Unterrichts besucht.
    Die Schulen sind verpflichtet, daß jede Woche zu melden. Liegt man das erste Mal darunter, gibt es ne Verwarnung. Je nach Schule gibt es davon 1 bis 3 Stück. Dann fliegt man, das Visum ist endgültig aufgehoben, die Einwanderungsbehörde wird informiert & man hat 15 Tage Zeit, das Land zu verlassen - ohne Anspruch auf Rückerstattung evtl. bereits bezahlter Kosten.


    top9 - naja, hätt ja sein können....danke für die Infos...
    Usabima top17

  • Zitat

    Original von usabima
    naja, hätt ja sein können....danke für die Infos...
    Usabima top17


    Das wär zu einfach. Aber was ist denn mit Work & Travel? Weiß jemand, wie das funktioniert? Ist man da gezwungen zu arbeiten? Oder kann man auch nur traveln? Falls nicht, gibt's ne Mindestzeit zum Arbeiten? Oder kann man notfalls mal ne Woche bei Starbucks Geschirr schrubben? ;-)

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