Knöllchen aus Nordamerika

  • An anderer Stelle hatte ich versprochen, zu diesem Thema etwas zu schreiben... jetzt wird das Versprechen eingelöst, direkt vorneweg... Theorie und Praxis fallen manchmal auseinander, so teilweise auch hier.


    Nach dem Motto: nichts Genaues weiß man nicht - das bleibt bei sovielen Bundesstaaten bzw. Provinzen nicht aus - gibt es keine allgemeingültige Antwort, auf die Frage, wie mit Knöllchen aus Nordamerika verfährt.


    Eine Antwort hätte ich, aber die wollen die meisten Mitmenschen nicht hören: wer was falsch macht, muss für zahlen... :zwinker:


    Zur rechtlichen Situation, die übrigens für Kanada identisch ist:


    In Ermangelung eines Vollstreckungshilfeabkommens zwischen den vereinigten Staaten und Deutschland können von US-Behörden ausgestellte Bußgeldbescheide im Falle der Nichtbezahlung in Deutschland nicht vollstreckt werden.


    Sollte einem Bußgeldbescheid nicht Folge geleistet werden, ist allerdings nicht auszuschließen, dass es bereits bei der nächsten Einreise in die USA zu Problemen mit den dortigen Einreisebehörden am Flughafen kommt. Ich hatte in diesem Zusammenhang vor geraumer Zeit einmal mit einer Mitarbeiterin des amerikanischen Generalkonsulats in München gesprochen, die mir folgendes mitteilte: Es liegt grundsätzlich im Ermessen der lokalen Polizeibehörden, im Falle der Nichtbezahlung von Bußgeldern die Einwanderungsbehörden zu informieren. Bei geringfügigen Verstößen kann eine Meldung an die Einwanderungsbehörde desjenigen Bundesstaates erfolgen, indem der Bußgeldbescheid ausgestellt wurde. In schweren Fällen (z. B. bei hohen Geldstrafen, Nichterscheinen zu einem Gerichtstermin etc.) kann die Meldung gegebenenfalls auch bundesweit an die Einreisebehörden der übrigen Bundesstaaten erfolgen. Allerdings liegen hier bislang - auch von offizieller Seite - keine verlässlichen Informationen vor, zumal auch die diesbezüglichen US Einreise Vorschriften relativ weit gefasste Regelungen hinsichtlich einer Zurückweisung bei der Einreise enthalten. Generell gilt jedoch, dass es infolge der Ereignisse vom September 2001 hier durchaus zu einer schärferen Handhabung gekommen ist.


    Unabhängig von etwaigen Problemen bei der Einreise kann die Nichtbezahlung eines Bußgelder oder die Nichtbefolgung einer Vorladung zu einem Gerichtstermin unter Umständen auch die Verhängung einer höheren Geldstrafe oder sogar den Erlass eines Haftbefehls zur Folge haben. Da die meisten US Bundesstaaten an einem staatenweiten Vollstreckungshilfeübereinkommen, dem so genannten Nonresident Violator Compact teilhaben, können Geldbußen auch in anderen Mitgliedstaaten des Übereinkommens vollstreckt werden. Zu einer Vollstreckung kann es ungünstigenfalls dann kommen, wenn man beim nächsten USA Aufenthalt - aus welchen Gründen auch immer - seine Papiere gegenüber der Polizei vorweisen muss und diese einen Datenabgleich durchführt. Inwieweit jedoch von diesen Möglichkeiten auch Ausländern gegenüber tatsächlich Gebrauch gemacht wird, ist nicht bekannt.


    Sofern die Behörde an die Mietwagenfirma bezüglich dieser Zahlung herantritt (vor allem bei Parkverstößen), kann diese - gemäß entsprechende Klauseln in den meisten Mietverträgen - Regress über das Kreditkartenkonto des Mieters nehmen. Diese Praxis ist aus juristischer Sicht nicht zu beanstanden und international üblich.


    Im Hinblick auf die Verjährungsvorschriften es zu sagen, dass auch diese dem Recht des jeweiligen Bundesstaates unterliegen. Nach den mir vorliegenden Informationen beträgt die Verjährungsfrist für Verkehrsverstöße z. B. in Kalifornien fünf Jahre. Tendenziell ist davon auszugehen, dass die Verjährungsfristen je nach Bundesstaat zwischen fünf und 10 Jahren betragen.


    Möchte man das Bußgeld bezahlen, so ist in generell zu empfehlen, sich bereits vor Ausreise aus den Vereinigten Staaten mit dem auf dem Bußgeldbescheid angegebenen Gericht oder Behörde zur Klärung der Angelegenheit in Verbindung zu setzen, zumal eine Bezahlung des Bußgelds von Deutschland aus nicht unproblematisch und teilweise auch sehr kostenintensiv ist. Die Modalitäten sind grundsätzlich dem Bescheid selbst zu entnehmen. Sofern die Bezahlung mittels Kreditkarte oder auch über etwaige Verwandte oder Bekannte in den USA nicht möglich ist, sollte versucht werden, die Zahlung mittels einer so genannten Bankschecks (Nicht Euroschecks!) zu bewerkstelligen. Nähere Auskunft diesbezüglich erteilt eine mit ausländischen Zahlungsverkehr vertraute Bank. Die in US Bußgeldbescheiden oftmals genannte Möglichkeit der Bezahlung mittels eines so genannten Money Order ist laut Auskunft derjenigen Unternehmen, die diesen Service in Deutschland anbieten, nicht möglich, da als Adressat der Geldsendung lediglich Privatpersonen, nicht aber Behörden in den USA in Betracht kommen.


    Das Verfahren eines etwaigen Einspruchs richtet sich ebenfalls nach den Gesetzen des Bundesstaates, in dem sich der mutmaßliche Verkehrsverstoss ereignet hat. Grundsätzliches ist aus dem Bescheid selbst ersichtlich, welche Rechtsbehelfe dagegen möglich sind, sowie wo und innerhalb welcher Frist diese eingelegt werden können. In der Regel erfolgt die Einlegung des Einspruchs nur durch Beantragung einer persönlichen gerichtlichen Anhörung durch das ankreuzen des Feldes "Not Guilty" (nicht schuldig) auf dem Bescheid. Meistens ist mit Einlegung eines Einspruchs die auf dem Bußgeldbescheid genannte Geldbuße als Kaution (Bail) im Voraus zu entrichten. Bei der Anhörung vor dem Gericht, in dessen Bezirk sich der mutmaßliche Verkehrsausschuss ereignete, ist zumeist auch der Polizeibeamte zugegen, der das Bußgeld ausgestellt hat. Erachtet das Gericht den Verstoß für erwiesen, kann unter Umständen auch eine höhere Geldbuße als auf dem Ticket genannte verhängt werden.


    Im Falle einer beabsichtigten Einlegung eines Einspruchs gegen einen US- Bußgeldbescheid sollte unter Umständen die Beauftragung eines Rechtsanwalts in den USA in Betracht gezogen werden, wobei jedoch das hohe Kostenrisiko einer anwaltlichen Beauftragung zu berücksichtigen ist.


    Folgender Hinweis abschließend: einige Autovermieter lassen sich das "Tätigwerden" im Rahmen eines Verkehrsverstosses mit einer Gebühr entlohnen. Da werden schnell mal 40 - 60 $ nur dafür abgebucht, dass Post von A nach B versandt wird. Ähnlich verhalten sich eineige Autovermieter auf dem europäischem Markt mittlerweile auch.


    Ich hoffe, Ihr blickt noch durch... :99:


    Fazit: Aussitzen ist eine nach wie vor praktikable Lösung, aber nix für Angsthasen... :D


    :peace1:
    Yes

  • @ yes
    danke dir, hatten das vergnügen ein speedingticket in ca zu bekommen. wollten es bezahlen, aber der cop sagte no und schrieb einen gerichtstermin bei einem gericht aus das knöllchen. wir sagten ihm, dass wir dann schon wieder weg seien und er meinte, dass sei egal und wäre nicht schlimm...


    :kopfkratz: :99: :kopfkratz: :99: :kopfkratz: :cheesy:


    ...na ja, jetzt mal gucken....auf kontakt mit dem behörden reagieren diese nicht...


    :peace1:

  • Ticket zahlen : Ruhe
    Ticket nicht zahlen: ggf. Haftbefehl
    Einspruch einlegen: Ärger, dann doch zahlen
    Nach Einspruch nicht zahlen: ggf. Haftbefehl


    Man hat einfach die A....-Karte mit so einem blöden Ticket gezogen...


    Meist hat man ja auch (unwissentlich?) beim Vermieter dafür unterschrieben, dass die den Ticketpreis PLUS Bearbeitungsgebühr vom KK-Konto abziehen dürfen ...

  • sehe ich auch so (sind wir schutzmänner gleich gestrickt), aber wenn man alles dafür tut und es keinen interessiert ist das alles nicht so einfach...
    warten jetzt mal auf die antwort vom konsulat und vielleicht antwortet doch noch jemand vom gericht
    :peace1:

  • Zitat

    Original von L.A.Cop

    Meist hat man ja auch (unwissentlich?) beim Vermieter dafür unterschrieben, dass die den Ticketpreis PLUS Bearbeitungsgebühr vom KK-Konto abziehen dürfen ...


    Das ist aber nicht die Regel... eher werden die von mir ausgeführten Bearbeitungskosten fällig, die aber mit dem Knöllchen ansich nichts zu tun haben...


    Von realisierten Haftbefehlen hab ich übrigens keine Kenntnis.
    Jeder sollte auf seine innere Stimme hören - der eine ist ein Zocker, der andere eben nicht...


    @pollemax: ruhig Blut :zwinker:


    Otto: ...ist ja nicht aller Tage Abend... :kuss:


    Yes

  • Zitat

    Original von Yes


    Das ist aber nicht die Regel... eher werden die von mir ausgeführten Bearbeitungskosten fällig, die aber mit dem Knöllchen ansich nichts zu tun haben...


    Bei Fraserway in Vancouver wurde ich dieses Jahr darauf aufmerksam gemacht, falls ich "in den Genuss" eines Knöllchens komme, daß dann Bearbeitungsgebühren seitens des Vermieters auf mich zukommen. Unterschreiben musste ich das auch.


    Kein Problem, wenn man sich an die Regeln hält....ganz einfach :nicken:


    LG Ingrid

    Humor ist der Knopf der verhindert, dass mir der Kragen platzt.

  • Ich habe dieses Jahr auch eine Nachforderung bekommen.
    Für irgend eine Mautstation die ich übersehen habe 2$ Maut und 6.50$ Bearbeitungsgebühr. National hat die Summe über die Kreditkarte abgebucht.
    Was solls, Strafe muß sein. :peace1:


    Stefan


    Ach ja, vielen dank Petra. :daumen:

  • Zitat

    Original von Ingrid

    Kein Problem, wenn man sich an die Regeln hält....ganz einfach :nicken:


    LG Ingrid


    Genau so isses, erzähle ich am Tag geschätzt 20 Mal, will aber niemand hören... :99: also muss er fühlen... :totlach:


    Sicherheitsabstand? Wer kann den sowas auf den Autobahnen heute noch einhalten ? Meine Antwort: ich... :D meistens ist mein Gegenüber dann sauer, weil ich nicht auf seiner Seite bin... Shit happens... :8):


    Stefan: :kuss:


    @pollemax: manche Bundesstaaten dürfen, andere nicht... es gibt so ca. 50 verschiedene Gesetzteslagen... :99:


    Yes

  • wir werden es beim nächsten aufenthalt ja sehen, was passiert. unser ticket war ein speeding ticket, da wir eine geschwindigkeitsreduzierung von 70 auf 60 nicht gesehen hatten...
    wir halten uns immer an die regeln, aber soetwas kann, glaube ich jedem mal passieren!
    naja, kommt zeit kommt rat!
    :peace1:

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