Fahrer einer Jeep -Tour

  • Hallo zusammen,
    wenn ein Reisender sich als Fahrer bei einer geführten Jeeptorur als Fahrer zur Verfügung stell und etwas passiert, wie sieht da der Versicherungsschutz aus ?
    Welches Gericht entscheidet ?

    Bei Stammtischtreffen dabei

    Zum Arbeiten zu alt,
    zum Sterben zu jung,
    zum Reisen topfitt ...

  • Zitat

    Original von Kalle
    Hallo zusammen,
    wenn ein Reisender sich als Fahrer bei einer geführten Jeeptorur als Fahrer zur Verfügung stell und etwas passiert, wie sieht da der Versicherungsschutz aus ?
    Welches Gericht entscheidet ?


    Hallo Kalle!


    Wo findet das Ereignis statt? In den USA? Dann gilt US-Recht in jedem Fall.


    Aber irgendwie ist mir die Konstellation noch relativ unklar?


    Gruss


    Rolf

  • Gute Frage.


    Also die Haftpflicht des Wagens deckt alle DrittSchäden, also auch der Insassen ab (jedenfalls Personenschäden). AUsgeschlossen bleiben Ansprüche des VN gegen sich selbst. Damit wären bis auf den Vn selber d.h.Eigner des PKW (bei Firma eh kein Thema) alle Insassen und alle aussenfahrenden hinsichtlch Personenschäden versichert.


    Allerdings kann Mitverschulden des Fahrers angerechnet werden, allerdings nur im Falle von Vorsatz oder bei Dingen wie Trunkenheit etc.


    Schäden am Fahrzeug gehen zu Lasten des Fahrers, d.h. bei Verschulden wird er zivilrechtlich haftbar gegenüber dem Eigner. Vollkasko zahlt nur bei leichter Fahrlässigkeit und würde auch bei gober Fahrlässigkeit des anderen Fahrers ablehnen bzw. regressieren.


    Inhalt geht auch zu Lasten des Schädigers, d.h. hier wäre der Fahrer volle Loote in Haftung nehmen. Allerdings gibt es Einschränkungen. Inwieweit ein Konsesn vorliegt und inwieweit Schäden am tarnsportierten Gut billigend in Kauf genommen werden lässt sich nur von Fall zu Fall beurteilen.


    Das ist aber alles auf D bezogen. Im Ausland wird das schwierig. Insbesondere wenn Personen unterscheidlicher Nationalitäten betroffen sind. Dann gilt meist das internationale Privatrecht.


    Gerichtliche Zuständigkeit? Gute Frage, aber nicht zu beatworten. Meist mindestens nach dem Schadenort zu beurteilen, aber auch der Wohnsitz von Schädiger und Geschädigtem kommen in Frage. Ebenso der Sitz der Versicherung wenn es um Ansprüche aus dem versicherungsvertrag geht.


    Meist in in Mietverträgen eine Gerichtsstandsklausel vereinbart.
    Im übrigen müsste darin dann auch eine Erklärung zur Haftung bzw eine Freistellungserklärung vereinbart sein. Ansonsten würde ich nicht mit dem Auto fahren (als Fahrer)
    Es kommt immer darauf an, welches Gericht eine sachliche Zuständigkeit für sich gegeben sieht. Als Geschädigter würde ich immer versuchen in USA zu klagen, als Schädiger würde ich mich wahrscheinlich für Kuba entscheiden (Kuba war ein Scherz..)


    Haste das gemeint?

  • Tja, also nach Mietvertrag hast du da schon ein zwei Reisenprobleme.


    A) begibst du dich offroad = kein Versicherungsschutz


    B) fährt ein nicht authorisierter Fahrer = auch kein Versicherungsschutz


    Wie es mit Haftpflichtansprüchen der Insassen aussieht weiss ich für USA nicht, aber den Karren wenn er in den Dreck gefahren wird zahlste wohl selbst und ich bin sicher der Fahrer lässt sich mit dem Mietvertrag von allen Ansprüchen freistellen.


    Drittschäden (Zerstörung von Indianerheiligtum usw.) dürften wohl weiter gezahlt werden.....

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