Führerausweis

  • In knapp 3 Wochen beginnt unsere Rundreise von Las Vegas aus mit dem Mietauto. Ich habe einen neuen (Schweizer) Führerausweis in Kreditkarten-Format. Grundsätzlich steht dort alles auf deutsch, ausser im "Titel" steht u.a. "Driving Licence". Genügt es wenn ich diesen Führerausweis bei Alamo vorweise oder brauche ich vom Strassenverkehrsamt eine englische Übersetzung bzw. ein Internationaler Fahrausweis?

  • Hallo zusammen,


    bis vor einem Jahr hatte ich noch meinen alten Grauen. Der reichte völlig für die USA, leider nicht für Australien.


    Schöne Geschichte von meiner ersten Reise in die USA:


    Endlos lange Straße durch Arizona. Langsam klettert die Nadel des Tachos nach Oben. Plötzlich hinter mir das Aufleuchten, Rot, Blau. "Sch...., jetzt gibts Ärger". Ein Sheriff, wie man ihn sich vorstellt kommt zu mir.
    Ich übersetzt mal, weil mir der geaue Wortlaut unseres Gesprächs nicht mehr im Gedächtnis ist:
    "Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte!"
    Ich reiche ihm meinen Grauen und die Papiere der Autovermietung.
    Er blättert den Grauen auf und wieder zu, auf und wieder zu, auf und wieder zu, auf und wieder zu.
    Nachdem er alles genau gelesen hat:
    "Kommen Sie aus Deutschland?"
    "ja"
    Weiteres Blättern etwa eine Minute.
    "Wissen sie wie schnell man hier fahren darf?"
    "55"
    "Genau"
    "Und wissen Sie wie schnell Sie gefahern sind?"
    "Nicht genau"
    "85"
    "Ups"
    Er reicht mir meine Papiere durchs Fenster zurück.
    "Fahren Sie ab sofort langsam; 55"


    Ich kann weiter, ohne zu bezahlen. Erleichtert gehts der Sonne entgegen. Mit 55.

  • Hi,


    ich hatte auch schon (mehrmals) das Glück einen
    Sheriff kennen zu lernen. :]


    Bis jetzt musste ich noch nie zahlen.


    Das eine mal war ganz witzig.


    Er sagte, dass er noch einen Führerschein wie
    diesen (der rosa Lappen) gesehen habe,
    aber er glaube mir das es ein Führerschein ist.


    Danach gab es noch eine mündliche Verwarnung,
    ich erklärte ihm, dass wir auf den Autobahnen
    keine Geschwindigkeitsbeschränkungen haben,
    so kann es schon mal passieren in den USA
    schneller zu fahren.


    Völlig geschockt meinte er "No speedlimit"
    "Crazy"


    Gruss
    Christian

  • Zitat

    Original von Daniel
    Bei meinem letztjährigen Kontakt mit dem Sheriff wegen meines Unfalls musste ich natürlich auch meinen Führerschein (Sckeckkartenformat) zeigen. Er konnte nicht viel damit anfangen, war aber dann zufrieden, als ich ihm die Symbole auf der Rückseite erklärt habe.


    Einen Internationalen Führerschein hatte ich noch nie dabei.


    Wie ist das eigentlich, wenn man einen Unfall in den USA hat.
    Polizei + 911 verständigen wenn nötig ist klar, aber ich habe
    glaube ich irgendwann mal gelesen, das mann nicht unbedingt
    erste Hilfe leisten sollte, wegen der Gefahr, das man vom Opfer
    verklagt wird, wenn man was falsch macht.
    Stimmt das?



    Andree

  • Ich hatte vor zwei Jahren auch einen Unfall. (war nur leichter Blechschaden)
    Die Polizei kommt da scheinbar nicht, solange niemand verletzt ist. Da ich den anderen beim Rückwärtsfahren erwischt hatte, war die Schuldfrage nicht besonders schwer festzustellen. Wir haben unsere Personalien ausgetauscht, ich bin dann am nächsten Morgen zur Polizei gefahren. Dort bekam ich ein Formular, das ich dann ausgefüllt an eine Stelle im Verkehrsministerium senden musste. Alamo meldete ich den Schaden telefonisch.
    Bei der Abgabe hat sich von Alamo niemand dafür interessiert. Als ich wieder zu Hause war, hatte ich einen Brief von der Versicherung. Ich füllte die Formulare aus und sendete sie zurück. (wegen der langen Laufzeit des Briefes bekam ich nochmal ein Schreiben. Nach telefonischer Rückfrage wurde mir dann aber mitgeteilt, daß alles in Ordnung sei)


    Im Nachhinein wurde mir dann erst klar, daß die Situation nicht ganz ungefährlich war. Wir waren in Dallas auf der Suche nach einem guten Platz um die Skyline zu fotografieren. Es war etwa 22:30 Uhr und der Unfall passierte in einer dunklen Seitenstraße. Naja, ging ja gut.......



    Zum Thema Erste Hilfe habe ich folgendes gesehen:


    Aus Angst vor einer möglichen Schadenersatzpflicht wird heute leider oft gezögert, Hilfe zu leisten oder die Hilfeleistung wird unterlassen. Bei Herzstillstand führt Zögern zum Tod des Opfers. Diese Befürchtungen sind unbegründet. Selbst aus den USA ist keine Verurteilung bekannt.


    Quelle

  • ...Nene..jeder der kann sollte doch wohl dann auch helfen!!!
    Ich hoffe mal das auch unsere Freunde im Ami-Ländle unterlassene
    Hilfeleistung unter Strafe stellen?...Da kann IMHO die Strafe gar nicht hoch genug ausfallen...und Angst vor Repressalien darf/soll da doch niemand auf den Gedanken bringen sich aus der Verantwortung zu ziehen!!!
    Liebe Grüsse
    Rüdiger

    Einsicht ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
    Bei Stammtischtreffen dabei

  • Da stimme ich Rüdiger vollkommen zu.


    Ich denke, jedes Gericht -selbst in den USA- wird sich genau die Tragweite einer solchen Entscheidung überlegen. Wenn es um Leben oder Tod geht, dann ist nicht die Frage, ob der Ersthelfer etwas falsch macht, entscheidend ist vielmehr, ob der Verletzte bis zum Eintreffen der Rettungskräfte überhaupt noch am Leben ist. Würde fahrlässiges Verhalten eines Ersthelfers Schadensersatz nach sich ziehen, dann würde faktisch die Bereitschaft zur Ersthilfe zum Erliegen kommen. (grob fahrlässige oder vorsätzliche Ersthilfe ist davon natürlich ausgenommen)
    Es macht sicherlich zusätzlich einen Unterschied, ob die helfende Person für diesen Zweck ausgebildet worden ist. Wir, die "normalen" Autofahrer, hatten lediglich Sofortmaßnahmen am Unfallort. Dieser Kurs war einmalig vor dem Führerscheinerwerb. (bei ärztlichen Behandlungsfehlern oder von Sanitätern kann sicher ein Schadensersatzanspruch abgeleitet werden)

  • Zitat

    Original von Rüdiger
    ...Nene..jeder der kann sollte doch wohl dann auch helfen!!!
    Ich hoffe mal das auch unsere Freunde im Ami-Ländle unterlassene
    Hilfeleistung unter Strafe stellen?...Da kann IMHO die Strafe gar nicht hoch genug ausfallen...und Angst vor Repressalien darf/soll da doch niemand auf den Gedanken bringen sich aus der Verantwortung zu ziehen!!!
    Liebe Grüsse
    Rüdiger


    Es soll nun nicht der Eindruck entstehen, das ich nicht helfen WILL.
    Für mich als ehemaliger Rettungs Sanitöter im Zivildienst ist das klar.


    Habe nur mal gelesen, das es bei Komplikationen oder Tod, oft Klagen gegen den Ersthelfer gibt.
    Ich versuche auch krampfhaft rauszufinden, wo ich das gelesen habe...



    MfG


    Andree

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