Hallo zusammen,
falls es hier jemanden geben sollte, der sich - aus welchem Grund auch immer- gut auskennt, was das Thema gemeinsames Sorgerecht (bei Kindern, logo ) bzw. die Beantragung des alleinigen Sorgerechtes (darum geht es hier) angeht, der möge doch bitte
eine PN oder Mail an mich senden -
es geht um die "richtige" Formulierung, also die nachvollziehbare Formulierung der Gründe, damit der Familienrichter in einem Eilverfahren entsprechend entscheidet.
Hilft es, ist es also sinnvoll z.B. dem Vater ein - (durch das Jugendamt) begleitetes Umgangsrecht einzuräumen etc.
Wir haben hier im Vorfeld - ich betreue eine junge Frau und habe im Vorfeld zwei unterschiedlich schlimme Aussagen von Anwälten, die deprimierend sind - Einzelheiten gern per PN oder Mail
wer also helfen könnte - ich wäre im Interesse der Frau bzw. der drei kleinen Kinder sehr dankbar
Usabima