EU: Neue Grundsätze für Fluggastdaten

  • Die Europäische Kommission hat nun ein Paket mit Vorschlägen für den Austausch von Fluggastdatensätzen (PNR) mit Drittländern vorgelegt: eine allgemeine EU-Außenstrategie zum Thema Fluggastdaten sowie Empfehlungen für Verhandlungsrichtlinien für neue PNR-Abkommen mit den Vereinigten Staaten, Australien und Kanada.


    Die EU-Kommissarin für Inneres, Cecilia Malmström, möchte neue Grundsätze festlegen, die für die Einhaltung des Datenschutzes sorgen sollen, aber dennoch die Bekämpfung der schweren grenzüberschreitenden Kriminalität und des Terrorismus möglich machen.


    Immer mehr Drittländer setzen Fluggastdatensätze zur Terrorismusbekämpfung und zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität größeren Maßstabs ein. Strafverfolgungsbehörden dürfen die von einem Fluggast bei der Buchung gemachten Angaben verwerten, um Verbrechen aufzuklären oder zu verhüten und um Risikoanalysen zu erstellen.


    Derzeit gelten für den Austausch von PNR-Daten mit Drittländern unterschiedliche Regelungen. Dieser Zustand trägt angesichts der Tatsache, dass sich PNR-Daten als Sicherheitsinstrument zunehmender Popularität erfreuen, nicht unbedingt zur Rechtssicherheit und zum Schutz der persönlichen Daten des Fluggastes bei.


    In den der Kommission vorgelegten Grundsätzen wird vor allem das Begrenzen der Datenmenge vorgesehen, aber auch die Möglichkeit der Einsicht eines jeden Passagiers auf seine eigenen Daten. Die EU-Kommissarin geht sogar noch weiter und möchte den Passagieren auch eine Klagemöglichkeit geben.


    Des Weiteren besteht Malmström auf die manuelle Auswertung der Daten, sobald sich die Entscheidungen negativ für den Passagier auswirken. Zu diesem Zeitpunkt reicht die Entscheidung einer auswertenden Maschine nicht mehr. Auch die sichere Aufbewahrung der Daten muss gewahrt werden.


    Derzeit sind vor allem die USA, Australien und Kanada an den Daten interessiert, aber auch Japan hat bereits ein erstes Interesse bekundet. Weitere Länder werden erwartungsgemäß folgen. Die Kommission muss nun entscheiden, in wie weit sie auf die Forderungen von Malmström eingehen wird.

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