Forumsbetreiber sollen Beiträge vor veröffentlichung prüfen

  • Gerade auf N24.de gefunden:




    Internet-Forum (Foto: nz)

    06. Dezember 2005



    Forumsbetreiber haften für sämtliche Beiträge
    Das Hamburger Landgericht hat den Heise-Verlag dazu aufgefordert, sämtliche Beiträge in seinen Leserforen seiner Website im Vorhinein auf einen Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Es bestätigte in einer mündlichen Verhandlung eine einstweilige Verfügung, gegen die der Verlag Widerspruch eingelegt hatte.


    Der Verlag kritisierte das Urteil scharf. "Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann", sagte der Justiziar des Verlages, Joerg Heidrich. Davon seien nicht nur Foren, sondern auch Blogs, Gästebücher und Chats betroffen.


    Tastsächlich könnte die Gerichtsentscheidung gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.




    Skript veröffentlicht
    Im konkreten Fall hatten Forenteilnehmer unter einem Bericht über umstrittene Geschäftspraktiken des Unternehmens Universal Boards ein Skript veröffentlicht, um den Betrieb von Download-Services der Firma zu gefährden. Der Heise-Verlag hatte die Forumsbeiträge zwar nach einer Beschwerde gelöscht, wollte aber keine Erklärung abgeben, dass solche Beiträge schon vor Veröffentlichung zu löschen.


    Das Gericht erklärte laut Heise-Verlag, er könne allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sein. Er könne schließlich die Texte vorher automatisch oder manuell prüfen. So wie der Verlag das Forum bisher betreibe, fordere er Rechtsverletzungen sogar potenziell heraus. Es sei nicht hinnehmbar, dass "die in ihren Rechten Verletzten Ihnen hinterher rennen müssen".


    Den Einwand des Heise-Verlags, dass eine automatische Filterung nicht funktioniere und eine Prüfung jedes Beitrags angesichts von über 200.000 Postings pro Monat schlicht nicht zu leisten sei, ließ das Hamburger Landgericht nicht gelten. (Az. 324 O 721/05)


    (N24.de, Netzeitung)


    Andree

  • Betreiber von Internet-Forum wegen Nutzernamens abgemahnt


    Thematische Foren werden immer beliebter. In den letzten Jahren haben sich zu bestimmten Themen viele virtuelle Diskussionsräume mit tausenden Teilnehmern gebildet, die dazu dienen, eine schnelle und für jedermann einsehbare Diskussion zu verschiedenen Fragen, Erfahrungen, Ideen oder Produkten zu ermöglichen. Die Nutzer entsprechender Foren können sich hier regelmäßig mit einem frei gewählten Mitgliedsnamen registrieren lassen.


    Genau dies hat jetzt aber zu einer anwaltlichen Abmahnung eines Forenbetreibers geführt. Im vorliegenden Fall handelte es sich um das Internetforum ironsport.de, welches nach eigenen Aussagen die größte deutschsprachige Internet-Plattform zum Themenbereich Kraftsport und Fitness ist.


    Ein Nutzer hatte in diesem Forum bei der Registrierung einen Namen gewählt, welcher mit einer markenrechtlich geschützten Bezeichnung identisch ist. Der Betreiber des Forums wurde daraufhin wegen behaupteter Verstöße gegen das Markenrecht und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt. (Hier nachzulesen: http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum.html) Aufgrund der hohen Verbreitung und dem Bekanntheitsgrad der Seite wurde der Gegenstandswert der Abmahnung mit 100.000 Euro angesetzt. Der Betreiber soll dafür Sorge tragen, dass das Pseudonym zukünftig nicht mehr verwendet wird sowie eine entsprechende Unterlassungserklärung abgeben. Bereits jetzt fordert der Abmahner Anwaltskosten in Höhe von ca. 5.200 Euro.


    Der Betreiber der Website gibt hingegen an, dass es sich bei dem von ihm betriebenen Internet-Forum um eine private Webseite handelt. Zudem stellte sich heraus, dass die streitgegenständliche Marke lediglich für den Bereich des Versicherungswesens angemeldet war und in keinem sachlichen Zusammenhang mit einem Forum zum Thema Kraftsport steht.


    In rechtlicher Hinsicht ist zweifelhaft, ob der behauptete Unterlassungsanspruch des Markeninhabers erfolgreich durchgesetzt werden kann. Zum einen ist problematisch, ob hier überhaupt eine kennzeichenmäßige Nutzung der Marke durch die Verwendung als Nickname in einem Forum gegeben ist. Zum anderen ist der Markeneintrag hier in einer gänzlich anderen Branche erfolgt. Außer acht gelassen wurde bei der Abmahnung ebenfalls, dass eine Haftung des Forenbetreibers für durch Dritte eingestellte Inhalte in der Regel erst ab Kenntnis von der Rechtsverletzung in Betracht kommt.


    Auch die im Internet veröffentlichte Kostennote der abmahnenden Anwälte wirft einige Fragen auf. So wurde beispielsweise eine Geschäftsgebühr in Höhe von 1,8 sowie zusätzlich eine Einigungsgebühr angesetzt. Beides ist im Falle einer entsprechenden Abmahnungen vorsichtig ausgedrückt eher unüblich.


    Fazit: Die grundsätzliche Frage, ob ein gewähltes Pseudonym eines privaten Nutzers gegen im Geschäftsverkehr gültige markenrechtliche Regelungen verstößt, birgt für Forenbetreiber eine hohe rechtliche Brisanz. Zu beachten ist im Falle einer entsprechenden Abmahnung jedoch neben den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls auch, dass für Inhalte Dritter, welche der Seitenbetreiber nicht selbst eingestellt hat, hier so genannte Haftungsprivilegierungen in betracht kommen. Gehaftet wird in der Regel erst dann, wenn der Seitenbetreiber Kenntnis von der Rechtsverletzung hatte und nach Kenntnis nicht unverzüglich tätig wurde.


    Gerade der vorliegende Fall zeigt jedoch, dass es im Falle einer Abmahnung stets ratsam ist, einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung zu beauftragen. Nur so kann geprüft werden, ob der Anspruch in der Sache überhaupt besteht. Zudem zeigt sich leider, dass auch die anwaltlichen Kostennoten in vielen Fällen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.


    Autoren:
    stud. jur. Philipp Otto
    RA Sören Siebert


    Nähere Informationen zu Abmahnungen im Internet finden Sie auf unserem neuen Portal unter http://www.abmahnung-internet.de


    Sollten Sie als Seitenbetreiber im Intenret von Abmahnungen betroffen sein, steht Ihnen Rechtsanwalt Siebert bei der Abwehr unberechtigter Forderungen gern zur Seite.
    http://www.kanzlei-siebert.de


    :010[1]:
    gefunden bei: http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/292.html


    hab´ich mich jetzt strafbar gemacht????

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