Internationaler Führerschein

  • Hab ich noch NIE gebraucht.
    Hier mal paar Infos dazu



    Internationaler Führerschein



    Das Fahrerlaubnisrecht ist in den letzten Jahren mehrfach


    geändert worden, zuletzt im Herbst 2002.



    Eine wichtige Änderung trifft alle diejenigen, die für den Urlaub


    einen Internationalen Führerschein benötigen. Früher konnte


    dieser bei Vorlage des nationalen Führerscheines unmittelbar


    ausgestellt werden. Nun ist aber klargestellt, dass der Inter-nationale Führerschein nur noch für die Fahrerlaubnisinhaber


    und –inhaberinnen ausgestellt werden darf, wenn diese einen


    Kartenführerschein haben.



    Bürgerinnen und Bürger mit alten grauen oder rosa Führer-scheinen müssen also den Umtausch beantragen.



    Hintergrund dieser Regelung ist, dass alle neu ausgestellten


    Führerscheine –und dazu gehört auch der Internationale Füh-rerschein- zwingend im Zentralen Fahrerlaubnisregister


    (ZFER) erfasst werden müssen. Das ZFER ist aber nur in der


    Lage, Buchstabenklassen (also Kartenführerscheine) zu re-gistrieren. Der Internationale Führerschein erfordert einen


    im ZFER registrierten nationalen Führerschein, womit sich


    die Kette schließt.



    Die gesetzliche Voraussetzung für den Erhalt des Internatio-nalen Führerscheines ist § 8 der Verordnung über den Inter-nationalen Kraftverkehr zu entnehmen. Danach erhalten


    Kraftfahrzeugführer auf Antrag den internationalen Führer-schein, wenn sie


    das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und
    die nach § 6 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung für das Führen des Fahrzeugs erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis (= Kartenführerschein) nachweisen.
    Aus den genannten Gründen ist zur Erteilung des Internationa-


    len Führerscheines die Umstellung der Fahrerlaubnis auf die "neuen" Klassen (Umtausch in den Kartenführerschein) unum-


    gänglich



    Dieser Internationale Führerschein gilt nur zusammen mit


    Ihrem nationalen Führerschein und nur im Ausland.



    Der Führerschein ist in mehreren Sprachen ausgeführt, u.a. auch Russisch. Er wird für 3 Jahre erteilt.



    Sie benötigen folgende Unterlagen:


    Kartenführerschein


    Lichtbild


    Personalausweis oder Reisepass
    Sie erhalten den Internationalen Führerschein bei der Führer-scheinstelle in XY und in der Zulassungsstelle des Kreises XY.



    Auf die Ausstellung des Führerscheines können Sie warten. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Die Kosten betragen 14,00 Euro.

    Bei Stammtischtreffen dabei

    Zum Arbeiten zu alt,
    zum Sterben zu jung,
    zum Reisen topfitt ...

  • Warum müssen alle Führerscheinbesitzer und Führerscheinbesitzerinnen zur Erteilung eines internationalen Führerscheins und Führerscheininnen nach Unna fahren? Könnte der Besitzer und die Besitzein nicht auch zum Sachbearbeiter und zur Sachbearbeiterin in das für den Mann und die Frau zuständige Heimatamt?
    Fragen und Fraginnen über Fragen und Fraginnen.....

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