Hab ich noch NIE gebraucht.
Hier mal paar Infos dazu
Internationaler Führerschein
Das Fahrerlaubnisrecht ist in den letzten Jahren mehrfach
geändert worden, zuletzt im Herbst 2002.
Eine wichtige Änderung trifft alle diejenigen, die für den Urlaub
einen Internationalen Führerschein benötigen. Früher konnte
dieser bei Vorlage des nationalen Führerscheines unmittelbar
ausgestellt werden. Nun ist aber klargestellt, dass der Inter-nationale Führerschein nur noch für die Fahrerlaubnisinhaber
und –inhaberinnen ausgestellt werden darf, wenn diese einen
Kartenführerschein haben.
Bürgerinnen und Bürger mit alten grauen oder rosa Führer-scheinen müssen also den Umtausch beantragen.
Hintergrund dieser Regelung ist, dass alle neu ausgestellten
Führerscheine –und dazu gehört auch der Internationale Füh-rerschein- zwingend im Zentralen Fahrerlaubnisregister
(ZFER) erfasst werden müssen. Das ZFER ist aber nur in der
Lage, Buchstabenklassen (also Kartenführerscheine) zu re-gistrieren. Der Internationale Führerschein erfordert einen
im ZFER registrierten nationalen Führerschein, womit sich
die Kette schließt.
Die gesetzliche Voraussetzung für den Erhalt des Internatio-nalen Führerscheines ist § 8 der Verordnung über den Inter-nationalen Kraftverkehr zu entnehmen. Danach erhalten
Kraftfahrzeugführer auf Antrag den internationalen Führer-schein, wenn sie
das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und
die nach § 6 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung für das Führen des Fahrzeugs erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis (= Kartenführerschein) nachweisen.
Aus den genannten Gründen ist zur Erteilung des Internationa-
len Führerscheines die Umstellung der Fahrerlaubnis auf die "neuen" Klassen (Umtausch in den Kartenführerschein) unum-
gänglich
Dieser Internationale Führerschein gilt nur zusammen mit
Ihrem nationalen Führerschein und nur im Ausland.
Der Führerschein ist in mehreren Sprachen ausgeführt, u.a. auch Russisch. Er wird für 3 Jahre erteilt.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
Kartenführerschein
Lichtbild
Personalausweis oder Reisepass
Sie erhalten den Internationalen Führerschein bei der Führer-scheinstelle in XY und in der Zulassungsstelle des Kreises XY.
Auf die Ausstellung des Führerscheines können Sie warten. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Die Kosten betragen 14,00 Euro.