Esta - Fake ?!

  • :kopfkratz: Hoffentlich bekommt sie keine Rechnung?


    Hier ein Auszug vom AA


    Wichtiger Hinweis: Bei Benutzung von Suchmaschinen im Internet werden als Suchergebnis für „ESTA“ meist zunächst Seiten kommerzieller Anbieter ausgeworfen, die auf den ersten Blick wie offizielle Regierungsseiten wirken und Informationen über ESTA kostenpflichtig zum Download anbieten. Es ist daher empfehlenswert, für einen Zugang zu ESTA den offiziellen Link
    https://esta.cbp.dhs.gov
    direkt in das Internetbrowserfenster einzugeben. Die auf dieser offiziellen Seite enthaltenen Informationen liegen in mehreren Sprachversionen vor und sind umfassend. Die Nutzung von ESTA ist gebührenfrei.

  • Habe gerade mal Google angeworfen...
    Da gibt es einen Haufen Seiten, wo man die CC Nummer eingeben muß....
    Gebt mal ESTA ein... da wird sogar auf einer FAKE Seite vor FAKE Seiten
    gewarnt... :cheesy:


    Andree

  • hmmm also ich hatte auch geguckt..das steht tatsächlich ein preis drinne..
    also ich hatte sie vorher gewarnt das sie auf keinen fall kreditkartennr eingeben muss..das esta kostenlos ist...jetzt weiß ich nicht ob sie dies auf der seite angeben musste oder nicht..falls nicht schicken die dann ne rechnung??


    hmmm das is ja echt mist...also ist die eine Site (wo auch ich mich angemeldet habe ) die einzige "richtige" ??

  • Ja, es ist die OFIZIELLE Seite, welche auch vom AA angegeben wird.
    Also keine anderen benutzen!


    Deine Freundin hat ja sicher ne ESTA Nummer bekommen.
    Kann sie sich mit dieser Nummer auf der richtigen ESTA
    Seite anmelden? Wenn ja, dann ist die Anmeldung auf jeden Fall
    gültig


    Andree

  • Zitat

    Original von Otto
    Ich hab mal was dort rumgespielt :99: - sie hat den Antrag NUR abschicken können, wennn sie die Kreditkatennummer/etc angegeben hat :rolleyes:


    Das sind 45 $ Lehrgeld....


    Da würde ich mal die Kreditkarten Firma anrufen und den Betrag
    zurückbuchen lassen. Sollen die doch erstmal beweisen, das die
    45$ berechtigt sind.
    Ist ja keine Deutsche Firma, die müssen es erstmal einklagen.
    Da sie ja betrügerische Absichten hatten, sehe ich da schlechte
    Chancen...


    Ist ne Firma aus Kanada :D


    Maroon
    111 Axford str
    Richmond Hill
    Ontario L4C4L6
    Canada




    Andree

  • Mit der betrügerischen Absicht wäre ich vorsichtig... Moralisch verwerflich evtl. aber Betrug? Die Kosten standen deutlich ersichtlich da, sie war mit einverstanden. Wenn es illegal wäre, würde es die Seiten IMHO nicht mehr geben und es wird ja nur empfolen die Originalseite zu nutzen, also scheint es rechtlich erstmal ok zu sein, wenn auch zweifelhaft...

  • Zitat

    Original von cleetz
    Mit der betrügerischen Absicht wäre ich vorsichtig... Moralisch verwerflich evtl. aber Betrug? Die Kosten standen deutlich ersichtlich da, sie war mit einverstanden. Wenn es illegal wäre, würde es die Seiten IMHO nicht mehr geben und es wird ja nur empfolen die Originalseite zu nutzen, also scheint es rechtlich erstmal ok zu sein, wenn auch zweifelhaft...


    Ok, nennen wir es Moralisch verwerflich...
    Aber ich würde es trotzdem versuchen....


    Andree

  • Hallo alle,


    wer kann mir denn eventuell mal damit weiterhelfen?
    Meine Mutter ist gerade gestern aus Koeln bei mir in Michigan angekommen und war natuerlich auch prompt darauf reingefallen. Was sie jetzt genau gemacht hat weiss sie auch nicht. Das war am 13.3. Sie hat bei der Kreditkartenfirma angerufen, und scheinbar wurde keine Abbuchung vorgenommen.
    Gestern hat sie dann wohl eine Email bekommen, in der folgendes steht:

    Zitat

    Da die Kreditkartenunternehmen fuer die Rueckerstattung einer Kreditkartenabbuchung, 52.00 $ Gebuehren erheben, fordern wir Sie auf die Gebuehr von 45,00 $ fuer Ihre ESTA- Genehmigung + 52.00 $ Rueckerstattungskosten bis zum 07.05.2010 auf das u.g. Konto anzuweisen oder Ihrem Kreditkarteninstitut unverzueglich mitzuteilen, dass Sie der Abbuchung nicht widersprechen.
    Nach fruchtlosem Ablauf der Frist werden wir ohne weitere Ankuendigung durch eine zu beauftragende Rechtsanwaltskanzlei das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten. Sowohl die Gerichtskosten als auch die Kosten des Rechtsanwalts sind von Ihnen zu tragen.
    Bereits jetzt weisen wir daraufhin, dass eine Forderung im Falle der Nichtzahlung nach Erlass einen Mahn- und Vollstreckungsbescheides tituliert ist. Auf Grundlage eines solchen Titels wird es uns moeglich sein, die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Haben Zwangsvollstreckungsmassnahmen, z.B. die Sach- und Kontopfaendung, kein Erfolg, behalten wir uns vor, das Verfahren bis hin zur Beantragung einer eidesstattlichen Versicherung und der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis fortzufuehren. Fuer Ihre Kreditwuerdigkeit haette dies Verhaengnisvolle Folge, da die Schufa davon in Kenntnis gesetzt wird.
    Darueber hinaus werden wir die Forderung ggf. waehrend Ihres Aufenthaltes bei uns in Amerika gegen Sie geltend machen.


    Ich bin jetzt der Meinung, dass sie garnichts machen soll. Ich gehe davon aus, dass die kanadische Firma kein Mahnverfahren einleitet, aber ich hoffe, dass vielleicht jemand mehr weiss.


    Gruss und Dank
    Susanne

  • Vorsicht: das musst Du erstmal beweisen, dass dieser Anbieter die von ihm beschriebene Leistung nicht erbracht hat. Ansonsten ist das nämlich kein Betrug und Du (oder Deine Mutter) ist zur Zahlung verpflichtet. Sicherheitshalber würde ich an Deiner Stelle mal bei einer Verbraucherschutz-Zentrale anrufen und nachfragen...

  • Zitat

    Original von OliH
    Vorsicht: das musst Du erstmal beweisen, dass dieser Anbieter die von ihm beschriebene Leistung nicht erbracht hat. Ansonsten ist das nämlich kein Betrug und Du (oder Deine Mutter) ist zur Zahlung verpflichtet. Sicherheitshalber würde ich an Deiner Stelle mal bei einer Verbraucherschutz-Zentrale anrufen und nachfragen...



    Das sehe ich genauso - und leider haben sie die Leistung wohl erbracht, auch wenn unfreundlicherweise/unnötigerweise gegen eine Bezahlung.


    Ich weiss zwar nicht, ob diese Firma das alles machen wird, was sie androht.
    Aber ist das die 100 $ wert?
    Leider sollte man das unter "Lehrgeld" verbuchen - es wurd schließlich überall darauf hingewisen, dass ESTA gebührenfrei ist.
    Da ist deine Mutter leider drauf reingefallen. :rolleyes:

  • Soweit sie sagt hat diese Firma das NICHT gemacht.
    Sie ist 3 Tage spaeter wieder auf die Seite gegangen und hat die ESTA-Nummer und Passnummer eingegeben. Die Seite hat dann zurueckgegeben, dass die Nummer ungueltig ist. Sie hat auch nie eine Bestaetigung per Email erhalten (wohl aber jetzt diese Mahnung).
    Meine Mutter ist dann spaeter in das Reisebuero gegangen, und dort hat die Reisekauffrau gesagt, dass sie wohl auf was reingefallen ist und hat ihr eine explizite URL gegeben. Dort hat sie sich dann "nochmal" angemeldet und hat von da auch direkt die Meldung bekommen, dass die Einreise genehmigt wurde. Ich gehe mal davon aus, dass die wirkliche ESTA-Seite eine doppelte Passnummer zurueckgewiesen haette mit der Aussage, dass die Passnummer schon in Bearbeitung sei.

  • Da man sich immer wieder neu anmelden kann, erfolgt kein Abgleich mit der Pass-Nummer.


    Wenn sie deine Mutter noch nicht mal angemeldet haben, frage ich mich allerdings wirklich, wofür die Geld haben wollen.
    Oder liegt Oli mit seiner Vermutung, dass die eine ganz andere ominöse "Leistung" angeboten haben, richtig?

  • Sorry, ich war im Streß... kurz die rechtliche Lage... das Anbieten solcher "Fake"Seiten ist moralisch verwerflich, aber rechtlich statthaft... gibt´s bei GreenCards auch wie Sand am Meer...


    Spannend wird´s, wenn man die Nerven hat und nix zahlt, dann bekommt man zwar fleißig weiter Post und es wird auch nicht gerade billiger, vollstreckbar ist das Ganze hier in Deutschland aber nicht, solange der Anbieter solcher Seiten im Ausland sitzt...


    Bekommt man einen Mahnbescheid vom Amtsgericht, erhebt man auf dem dazu beigefügten Vordruck lediglich Widerspruch ohne diesen zu begründen...


    Hat man keine Nerven, zahlt man besser... muss also jeder mit sich selbst ausmachen..



    :peace1:
    Yes

  • Hier ist der komplette Text der Email:


    Meine Mutter hat kein PDF erhalten, keine Bestaetigung im Maerz damals, kein Garnichts - das konnte ich jetzt persoenlich in der Inbox sehen. Von deren Seite wurde also keine Leistung erbracht und sicherlich keine Genehmigung erwirkt.


    Ich denke mal, wir lassen das erstmal, falls nochmal was nachkommt, dann koennen wir ja erstmal antworten, dass "Keine Leistung, keine Zahlung" - und die behaupten ja, dass es eine Genehmigung im PDF-Format mit Namen "abcdef123456.pdf" (Name geaendert) gab.


    Ich meld mich wieder wenn was kommt - sollte jemand konkret mit dieser Firma was erlebt haben diesbezueglich wuerde ich mich freuen, weiter was zu hoeren :-)


    Gruss
    Susanne

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