• Das trifft sich gut, was machst Du wenn ich mit nikotinhaltigem Liquid Einreise? Es gibt keine gesetzliche Grundlage, alles schwammiger Graubereich, einige Zöllner zicken, für andere ist es ok... Es gibt Einstufungen als Genussmittel, das ist ok, oder auch medizinisches Produkt (ohne gesetzliche Grundlage) wo es dann eingezogen wird...

  • Wie schoen. Da hab ich auch schon ne Frage:


    als Paar darf man 2 Stck. 1-Liter Flaschen Alkoholika zollfrei einfuehren.
    eine 1/2 Gallon (1,75 L. ) aber nicht. (find ich pers. absurd)


    Wenn man nun die 1/2 Gallon-Flasche am Gepaeckband - also vor dem Zoll - auf 2 Flaschen verteilt duerfte man diese rein rechtlich zollfrei einfuehren.


    Oder lieg ich da falsch?

  • Zitat

    Wenn ihr irgendwelche Frage bezüglich der Einreisebestimmungen nach Deutschland habt, stehe ich euch gerne zur Verfügung.


    Oh,oh.... hast Du Dir das gut überlegt :D


    Also:
    Kann mann eigentlich bei einem Ehepaar die Freigrenze zusammenlegen,
    also EIN teureres Stück zusammen bewerten?


    Oder darf ein einzelnes Stück nicht teurer sein, als die PRIVATE
    Freigrenze des einzelnen um Zollfrei zu bleiben?


    Andree

  • Ihr seid echt Faulpelze, Leute... :zwinker:


    Zitat

    Original von Loewe1985
    Die Reisefreigrenze liegt ja irgendwo um die 400,-€ p. Person. Wie steht es mit Waren die über diesen Wert hinausgehen. Das 21. T-Shirt beispielsweise oder oder oder?


    Freigrenze ist Freigrenze. Alles was darüber (430 EUR) hinaus geht, muss angegeben werden und wird mit einer Abgabe belegt. (klick). Gilt aber nicht für nichtteilbare Waren. Da werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben. Das 21. T-Shirt wird also ohne die 20 anderen berechnet, aber die Kamera für 500 Tacken komplett. (klick).


    Zitat

    Kann mann eigentlich bei einem Ehepaar die Freigrenze zusammenlegen,
    also EIN teureres Stück zusammen bewerten?


    Die Wertgrenzen mehrerer Personen können nicht addiert werden. Damit ist auch Erics Frage zum Teilen von Alkoholmengen beantwortet.

  • Gestern war dazu was in WDR 2:
    Dort wurde von einem Zöllner gesagt, dass bei der Einfuhr von so 20 Jeans man nicht mehr von einem privaten Verbrauch ausgeht und dann die Freigrenze von 430 € NICHT MEHR gilt, d.h. die Jeans dann versteuert werden müssen. So habe ich das jedenfalls verstanden.



    Erics Frage bezog sich nicht auf die Summierung zu 2 Personen sondern auf das Aufteillen von 1,5 Gallonen Schnappes in ZWEI Flaschen (für 2 Leute) - dass sollte m.E. doch gehen, ohne das der Zoll meckert.
    Ode hattest du das auch so gemeint? :kopfkratz:

  • Zitat

    Original von Otto
    Gestern war dazu was in WDR 2:
    Dort wurde von einem Zöllner gesagt, dass bei der Einfuhr von so 20 Jeans man nicht mehr von einem privaten Verbrauch ausgeht und dann die Freigrenze von 430 € NICHT MEHR gilt, d.h. die Jeans dann versteuert werden müssen. So habe ich das jedenfalls verstanden.


    die Sendung habe ich auch gehört und genau so verstanden. An das Beispiel mit den Jeans kann mich ich gut erinnern.


    Vielleicht gib es ja noch was auf der Internetseite von WDR2

  • hier ist der Text vom WDR2



    Einkauf in den USA
    Informationen aus dem Beitrag von Wolfgang Buschfort
    Waren aus Nicht-EU-Staaten dürfen in den EU-Raum und damit auch in die Bundesrepublik nur beschränkt zollfrei eingeführt werden. Bei Flügen aus den USA gilt für deutsche Staatsbürger: Jeder Volljährige darf Waren für bis zu 430 Euro nach Deutschland einführen. Minderjährige bis einschließlich 14 Jahren dürfen nur Waren bis zu einem Gesamtwert von 175 Euro mitbringen. Nach derzeitigem Wechselkurs sind dies etwa 590 $ bzw. 230 $. Wer mehr aus den USA mitbringt muss sich bei der Einreise beim Zoll outen und dann für den Betrag, der die Freigrenzen übersteigt, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Die Einfuhrumsatzsteuer liegt immer bei 19%, entsprechend der Höhe des Mehrwertsteuersatzes. Die Höhe der Zollgebühren richtet sich nach der Warengruppe. Einfach gesagt: Was der deutschen Wirtschaft besonders Konkurrenz macht ist mit einem hohen Zollsatz belegt, etwa Textilien und Schuhe. Was kaum eine Konkurrenz darstellt, etwa englischsprachige Bücher, besonders Kinderbücher, ist mit einem niedrigen Zollsatz belegt. Wer in den USA einkauft und ein besonderes Schnäppchen gemacht hat sollte die Kassenzettel aufbewahren. Liegt der beim Zoll nicht vor dann kann der Zöllner den Kaufpreis schätzen. Und das kann für den Reisenden erheblich teurer werden.




    Einschränkungen bei den Mengen
    Theoretisch lassen sich vom Freibetrag von 430 Euro beim jetzigen günstigen Wechselkurs und angesichts der geringen Preise in den USA beispielsweise mehr als 30 Markenjeans kaufen, denn die gibt es dort ab 19 $ zu kaufen. Und diese Jeans oder auch Schuhe oder andere Markenkleidung könnte man, zumindest theoretisch, gewinnbringend in Deutschland verkaufen. Daher ist die Freigrenze nicht die einzige Barriere für Touristen: Die Waren, die von einer Reise mitgebracht werden, müssen zudem für den persönlichen Ge- oder Verbrauch sein. Bei 30 Jeans unterstellt der Zoll, dass die zuhause gewerblich weiterverkauft werden. Daher ist es ins Ermessen des einzelnen Zöllners gestellt, was als persönlicher Bedarf angesehen werden kann. Wer viele US-Einreisestempel hat, dem kann ein Zöllner durchaus schon bei der 3. eingeführten Jeans eine gewerbliche Nutzung unterstellen. In der Regel dürften aber 5-6 Jeans pro Person vom Zoll akzeptiert werden. Doch schon beim 2. Computer oder Handy dürfte der Zoll nicht mehr von Eigenbedarf ausgehen.


    Einschränkungen bei Warengruppen
    Es gibt auch Produkte, die überhaupt nicht in die EU eingeführt werden dürfen: Frischfleisch, Obst, Waren (wie Schuhe oder Gürtel), die aus geschützten Tieren hergestellt wurden, Waffen und Pornoheftchen oder Porno-DVDs. Bei Medikamenten, die in den USA oft frei verkäuflich und vielfach erheblich preiswerter sind als in Deutschland, gelten ganz besondere Regeln: Es darf der jeweilige Reisebedarf mitgebracht werden - dies gilt für Flüge in beide Richtungen. Der Reisebedarf in Richtung USA ist vom Zoll leicht anhand des Rückflugtickets festzustellen; wer an einem deutschen Flughafen aus den USA kommend eintrifft hat entsprechen kaum einen Reisebedarf. Daher werden Reisenden entsprechende Medikamente bei der Einreise oft am Flughafen abgenommen. Auch eine 500er Packung Aspirin für umgerechnet nur 3 Euro ist dann eine Fehlinvestition.


    Postversand
    Für Waren, die in den USA gekauft und dann mit der Post oder einer Spedition nach Deutschland geschickt werden, gelten die Freigrenzen nicht. Für - juristisch gesehen - "nachgesandtes Reisegepäck" gilt die Zollfreiheit nur bis 22 Euro. Zwischen 22:01 Euro und 150 Euro sind die Einfuhrumsatzsteuern von 19% zu zahlen. Ab 150 Euro sind Einfuhrumsatzsteuern und Zoll zu zahlen. Das Nachschicken lohnt sich daher nicht!


    Garantie
    Wer Kleidung, Elektrogeräte oder gar ein Auto in den USA kauft ist bei der Garantie auf die Kulanz der Hersteller angewiesen. Deutsche oder europäische Richtlinien gelten nicht. Sind in den USA 6 Jahre Garantie für ein Fahrzeug der Regelfall, so ist es in Deutschland privat eingeführt in der Regel garantielos. Bei Elektrogeräten sollte man sich in den USA nach den genauen Bedingungen erkundigen.


    Alle Informationen über Freigrenzen, Einfuhrregelungen und verbotene Waren bekommt man bei den Zolldienststellen. Diese befinden sich in nahezu jeder größeren Stadt.
    hier ist der Bericht

  • Zitat

    Original von Otto
    Dort wurde von einem Zöllner gesagt, dass bei der Einfuhr von so 20 Jeans man nicht mehr von einem privaten Verbrauch ausgeht und dann die Freigrenze von 430 € NICHT MEHR gilt, d.h. die Jeans dann versteuert werden müssen. So habe ich das jedenfalls verstanden.


    Das sagt einem ja auch irgendwie der gesunde Menschenverstand, dass Waren in dieser Menge schlecht Mitbringsel oder für den eigenen Gebrauch sein können.


    Zitat

    Erics Frage bezog sich nicht auf die Summierung zu 2 Personen sondern auf das Aufteillen von 1,5 Gallonen Schnappes in ZWEI Flaschen (für 2 Leute) - dass sollte m.E. doch gehen, ohne das der Zoll meckert.


    Klar, wüsste nicht was dagegen spricht. Wobei ich den Zöllner sehen will, der einen da zum Umfüllen zwingt. Das wäre ja schon irgendwie albern... :cheesy:



  • Man darf pro Person 1 l Alkohol zollfrei einführen, soweit richtig.
    Wenn du nun mit 2 Reisenden unterwegs bist und hast 1 Flasche a 1,75 l dabei, ist das zollrechtlich in Ordnung, du kannst dir das umfüllen sparen, da ihr zu zweit die 2 Liter Marke nicht überschreitet.


    Hast du aber 2 mal 1,75l dabei, müsstest du 1,5l versteuern. Bei einem Steuersatz von 6,80 /l ist das auch noch erträglich...


    LG
    Buddy


  • Warum kann denn bei Alkohol zusammen veranlagt werden (2l in einer Flasche bei 1l pro Person) aber bei Elektronik Artikeln nicht?


    Wenn ich mir nun ein z.b. ein IPhone in den USA kaufe und über meine
    persönliche Freigrenze komme kann ich ja nicht auch noch die Freigrenze
    meiner Frau dazurechnen (so verstehe ich die Antwort auf meine Frage weiter oben)


    ANdree

  • Zitat

    [i]Warum kann denn bei Alkohol zusammen veranlagt werden (2l in einer Flasche bei 1l pro Person) aber bei Elektronik Artikeln nicht?


    Den Inhalt der Flasche kann man einfach teilen - das iPhone nicht wirklich.
    Gruß, Wolfgang

  • Wie schon weiter oben ausgeführt ist das Problem immer die Teilbarkeit der Ware.
    Hört sich vielleicht komplex an--ist aber so.


    Von meinem Schnaps kann ich theoretisch zwei Literflaschen leer nehmen und umfüllen, jedem seine Flasche in die Hand drücken und gut is!!


    Bei meinem I-Phone wird das schwierig...Du kannst ja mal versuchen 430 € aus dem Phone rauszuschneiden :D

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