Billy the Kid

  • Es lebe die Freiheit schiessen zu dürfen, koste was es wolle.


    Vater und Freund erschossen
    8-Jähriger Doppelmord mit Schrotflinte
    Der Papa hatte ihm Schießen beigebracht



    Polizisten sichern Spuren am Haus der Romeros: Am helllichten Tag soll der achtjährige Christian seinen Vater hier vor der Haustür erschossen haben. Dann richtete er die Waffe auch auf dessen Kollegen.
    zvg
    St. Johns - Wie konnte dieser brave Junge ein so grausames Verbrechen begehen? Das fragt sich ein ganzes Örtchen im US-Staat Arizona fassungslos. Der achtjährige Christian Romero ist angeklagt, seinen eigenen Vater und einen Mitbewohner erschossen zu haben. Sein Vater hatte dem Jungen selbst gezeigt, wie man mit Waffen umgeht.



    In einer Blutlache lag Vincent Romero (29) vor der Eingangstür zum Einfamilienhaus, als Polizisten zum Tatort kamen. In der ersten Etage fanden sie die zweite Leiche im Schlafzimmer: Timothy Romans (39), auch er erschossen mit einem 22-Kaliber-Gewehr. Er war Vincents Arbeitskollege, wohnte bei ihm zur Miete.


    Kurz vor dem schrecklichen Fund war der kleine Christian Romero aufgeregt zu Nachbarn gelaufen, schrie: "Ich glaube, mein Papa ist tot." Doch nur wenige Stunden später gestand der Achtjährige der Polizei, die Todesschüsse selbst abgefeuert zu haben. Pfarrer John Paul Sauter: "Sein Vater war begeisterter Jäger. Er hatte Christian das Schießen beigebracht – damit er streunende Hunde abknallen kann." Der Geistliche warnte Romero noch, der Junge sei dafür zu jung. Nun ist Christian wegen zweifachen, vorsätzlichen Mordes angeklagt, was in Arizona ab dem achten Lebensjahr möglich ist.


    Doch warum tötete er den eigenen Papa? Christian war bisher unauffällig, hatte keine Probleme in der Schule. Staatsanwalt Criss Candelaria: "Wir müssen herausfinden, was im Kopf des Jungen los ist." Deshalb wird nun geprüft, ob Christian eventuell missbraucht wurde, deshalb so voller Hass ist. Die Polizei fordert Härte, will den Jungen nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt sehen.


    Berliner Kurier, 10.11.2008

    Bei Stammtischtreffen dabei

    Zum Arbeiten zu alt,
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  • Das schweizerische Waffengesetz, Langtitel Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition regelt den Umgang mit Waffen (einschliesslich Hieb- und Stichwaffen), Elektroschockgeräten, Schusswaffen und Munition in der Schweiz sowie den Erwerb, die Lagerung, das Tragen, das Mitführen, den Handel, die Ein-, Aus- und Durchfuhr und die Herstellung von Waffen.


    Die Schweizerische Waffengesetzgebung gilt als eine der liberalsten der Welt, indem Besitz, Erwerb und Handel mit Waffen und Munition grundsätzlich zulässig und nur ausnahmsweise mit Einschränkungen belegt werden.


    Soviel zu Waffen in Europa

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