Neues aus Absurdistan
Nicht nur, dass für Handys und internetfähige PCs gezahlt werden soll. Nun ist die GEZ auch auf die Idee verfallen, Gebührenbescheide für computergesteuerte Registrierkassen zu erlassen, weil theoretisch mit diesen ein Rundfunkempfang möglich sei. Die GEZ verlangte fünf Euro pro Kasse.
Hiergegen wehrte sich die Steakhauskette Maredo und klagte vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. In der Gerichtsverhandlung stellte sich das Gericht auf die Seite von Maredo. Die Rechtsanwältin des WDR wollte den Bescheid allerdings nicht ohne vorherige Rücksprache zurücknehmen.
Die GEZ soll nun innerhalb von zehn Tagen den streitigen Gebührenbescheid zurücknehmen, sonst wird das Gericht durch ein Urteil entscheiden.