Aus aktuellem Anlass:
Ich habe am Wochenende beim Überprüfen meiner Kontoauszüge mit Erstaunen/Erschrecken festgestellt, dass dort eine Kontobewegung über 104,14 € aufgelistet war, die ich mir nicht erklären konnte.
Als Infos stand dabei "ABWASSERBESEITIGUNG" und "Überweisung mit Beleg".
Diese "Überweisung mit Beleg" sagt aus, dass in den Briefkasten meiner SPK ein ausgefüllter Überweisungsträger eingeworfen wurde, der eine Zahlung auslösen sollte.
Ich habe diese Zahlung heute reklamiert und meine SPK hat herausgefunden, dass auf dem Überweisungsträger eine falsche (nämlich meine) Kontonummer eingetragen war (Zahlendreher). Die Zahlung wird also rückgängig gemacht.
Soweit so gut.
Aber:
Hätte ich meine Kontoauszüge nicht geprüft, wäre dieser Irrtum nicht aufgefallen.
Außerdem könnten lt. Aussage der Sachbearbeiterin beim automatischen Einlesen der Überweisungsträger auch schon mal ein Zahlendreher vorkommen.
UND: die Unterschrift auf dem Überweisungsträger wird erst ab einem Betrag von 500 € geprüft!
Das heißt für mich:
Jeder, der meine Kontodaten hat (beispielsweise durch eine rechtmäßige Überweisung von mir auf sein Konto), kann diese auf einem Formular eintragen und hoffen, dass diese gefakte Zahlung nicht auffällt.
Wer seine Kontoauszüge nicht regelmäßig prüft, ist somit selber schuld.