Frage: Wie hoch ist die Zoll-Freimenge?

  • Hey,


    ich fliege in 3 Wochen nach New York, ich bin etwas unsicher was den Zoll angeht, von Freunden habe ich gehört, dass man bis zu einem Gesamtwert von 150€ Zollfrei einkaufen kann, im Internet habe ich etwas mit 430€ gelesen.


    Mir ist das wichtig, nicht dass ich dann in Deutschland beim Zoll kräftig dazu zahlen darf...


    Kaufen werde ich Sachen wie Kleidung (Jeans, Shirts, Schuhe), DVD's (Filme und Serien), Lebensmittel (Kaugummies, Saucen etc.) und Souvenirs also keine Zigaretten, kein Alkohol oder Medikamente.


    Wäre echt toll wenn mich da jemand aufklären kann, der Ahnung davon hat und es zu 100% weiß wie das mit der Freimenge aussieht!


    LG,
    flow

  • Ok super danke für die schnelle Antwort, der Versand für Pakete ist allerdings bestimmt schon teuer so dass sich 45€ gar nicht lohnt, eher für mehr.
    Kontrollieren die sehr stark? Was ist wenn ich die tags abmache, dann können die doch nicht wissen ob ich das bei dieser Reise gekauft habe oder schon davor gehabt habe???
    Oder wenn ich sachen direkt trage bei dem Rückflug???

  • Zitat

    Original von flow


    Kontrollieren die sehr stark? Was ist wenn ich die tags abmache, dann können die doch nicht wissen ob ich das bei dieser Reise gekauft habe oder schon davor gehabt habe???
    Oder wenn ich sachen direkt trage bei dem Rückflug???


    Rein rechtlich müßtest Du nachweisen das Du die Sachen schon vorher hattest. Bei Klamotten hab ich davon aber noch nix gehört das es so verlangt wird. Bei hochwertigen Geräten wie Laptops, Kameras, Objektive usw mußt Du es nachweisen können...


    Ich zieh die Sachen drüben teilweise auch schon an, geht auch gar nicht anders, da ich mit älteren, für die Tonne bestimmte Klamotten rüberfliege und dann vor Ort tausche. Das spart Gewicht und ich muß weniger waschen :zwinker:


    Ob kontrolliert wird hängt vom Flughafen ab wo hier ankommst und auch von der Flugverbindung her. Bei Nonstoppflügen, die direkt in D runterkommen, ist die Gefahr natürlich größer wie bei einem EU-Flug aus London oder Amsterdam. Aber auch da haben sie schon an unserem Provinzflughafen in Tegel gestanden...

  • @ flow:


    Alle Antworten zu Deinen Fragen findest Du unter http://www.zoll.de


    Bedenke, dass Du mit dem Betreten des grünen Kanals bei der Einreise eine Zoll- und Steuererklärung abgibst! Nämlich, dass Du nichts oberhalb der Freimenge zu verzollen hast. Wird Dir nachgewiesen, dass Du die Freimenge überschritten hast und Du trotzdem den grünen Kanal gewählt hast, hast Du automatisch eine Steuerstraftat begangen. D. h., es wird vor Ort ein Strafverfahren gegen Dich eingeleitet und Du zahlst den doppelten Satz.


    Die Zöllner bei der Einreisekontrolle sind übrigens nicht blöd. Es ist ihr Job zu erkennen, wie neu die mitgebrachten Waren sind. Mir wären die paar Euro Zoll usw. den Ärger nicht wert.


    Und im übrigen empfehle ich immer wieder, in einem öffentlichen Forum keine Fragen zu geplanten Zoll- und Steuervergehen zu stellen. Es soll Zöllner und Finanzbeamte geben, die auch USA-Fans sind....


    Gruß


    Ralf

  • Bedenke auch, dass du die Freimenge von 430€ pro Person hast. Dass heisst du kannst nicht ein Teil im Wert von 470€ auf zwei Personen verteilen.

  • Zitat

    Original von StromerRalf
    Und im übrigen empfehle ich immer wieder, in einem öffentlichen Forum keine Fragen zu geplanten Zoll- und Steuervergehen zu stellen. Es soll Zöllner und Finanzbeamte geben, die auch USA-Fans sind....


    Grundsätzlich hast Du damit natürlich recht. Sehe ich in dem Fall aber nicht. Ist doch eine berechtigte Frage - die ja mitunter sogar in der Fachpresse falsch beantwortet wird. :99:

  • Danke für die vielen Antworten.


    StromerRalf: Dafür müssen die erstmal wissen wer ich bin, ich habe hier keine öffentlichen Angaben gemacht und werde ich auch nicht machen, über die email können die auch nix rausbekommen weil das eine Spammail mit falschen namen ist ;-). Der Zoll ist nicht berechtigt sich irgendwo reinzuhacken wegen einen verdacht xD.


    Aber ich sage ja nicht dass ích ein Steuervergehen begehe, das war eine normale Frage, die können mir nicht sagen, dass ich meine Jeans, die ich von meiner Schwester geschenkt bekommen habe, mit Rechnungen ausweisen soll, wie soll sowas gehen!
    Ich darf ja wohl eine Jeans tragen die ich geschenkt bekommen habe, auch wenn es die nur in den USA gibt!


    Ich wüsste nicht mal wie ich meine DSLR inkl. Objektive ausweisen sollte, wer behält sich die ganzen Rechnungen bitte auf????


    Marc-Ol: Woher wollen die wissen, dass es mein Zeug ist was ein Kumpel von mir mitführt???
    Wer ist so dumm und sagt sowas ^^...


    Ich habe übrigens auch was mit 700€ gelesen da muss man dann irgendwie 19% zahlen oder so im dreh, sind damit die kompletten sachen gemeint oder alles was über 430€ und bis 700€ liegt???

  • Zitat

    Original von flow.
    Aber ich sage ja nicht dass ích ein Steuervergehen begehe, das war eine normale Frage, die können mir nicht sagen, dass ich meine Jeans, die ich von meiner Schwester geschenkt bekommen habe, mit Rechnungen ausweisen soll, wie soll sowas gehen!
    Ich darf ja wohl eine Jeans tragen die ich geschenkt bekommen habe, auch wenn es die nur in den USA gibt!


    Achtung! Das ist genau der Punkt, auf den Cleetz weiter oben schon hingewiesen hat: bei der Zollkontrolle besteht umgekehrte Beweispflicht! D.h. nicht die Beamten müssen Dir nachweisen, dass Du Artikel XY, mit dem Du womöglich über die Freigrenze kommst, im Ausland gekauft hast - Du musst beweisen, dass Du ihn NICHT neu einführst. Wenn Du keine Belege vorweisen kannst, schätzt der Zoll den Warenwert. In der Praxis dürfte das eher selten vorkommen, aber es ist gut, das im Hinterkopf zu haben.


    Was bei Überschreiten der Freigrenze an Zoll erhoben wird, ist auch abhängig von den Warengruppen. Da musste Dich mal auf Zoll.de durchklicken. Zoll wird auf den gesamten Warenwert erhoben, also nicht nur das, was man "zu viel" hat.

  • Zitat

    Original von Otto
    Ich meine auch, dass Olis Angaben so richtig sind. Allerdings ist das ein klein wenig undeutlich beschrieben - auch beim Zoll selber....


    Hier mal ein Link


    Ja eben, ich finde das auch ziemlich undeutlich beschrieben...daher war ich mir halt nicht sicher und wollte es vorher klären, ich werde schon unter dem Wert dann bleiben, weil ich das nicht einsehe auf Sachen die ich bezahlt habe nochmal Steuern für dieses "tolle Land" zu zahlen...NO WAY!


    Noch eine Frage zu der Antwort von HOH: Ich habe ein Blu-ray player, können die nicht generell alle DVDs und Blu-rays aus allen regionen lesen???

  • Das machst du immer, denn jeder der Waren importiert zahlt es und du dann hier als Endverbraucher nochmal, wo ist der Unterschied? Abgesehen das jene die Importieren auch noch auf die Frachtkosten Zoll abdrücken dürfen.


    Am besten ist vorher zum Zollamt, die nötigen Dokumente besorgen und ausfüllen, mit Originalrechnungen zu den netten Jungs am roten Ausgang.


    Sofern man weiß was man kaufen möchte das über der Freimenge liegt.


    Du kannst dir ja in den USA die Salestax wiederholen, geht am Flughafen.
    Rechnet sich aber auch nur bei fetten Bissen :D

  • Zitat

    Original von flow


    Ich wüsste nicht mal wie ich meine DSLR inkl. Objektive ausweisen sollte, wer behält sich die ganzen Rechnungen bitte auf????


    Bei einer neuen, aktuellen DSLR wirst Du die Rechnung haben, das glaubt Dir kein Mensch das Du die entsorgt hast. In dem Fall zahlst Du nochmal Steuern... Bei einer zb. Canon 350 wird kein Hahn mehr nach krähen, die gibt es ja neu nicht mehr.


    Wenn Du aktuelle Kameras/Objektive mitnimmst, kannst Du vorher in D eine Nämlichkeitsbescheinigung austellen lassen. Da werden alle Geräte inkl Seriennummer aufgelistet, das ist der Beweis dafür das Du die Geräte vorher schon hattest. Eine Rechnung mußt Du dafür natürlich vorlegen. Oder Du nimmst die Rechnungen mit in den Urlaub. Wie schon geschrieben, im Zweifelsfall mußt DU nachweisen das schon einmal USt dafür gezahlt wurde, kannst Du das nicht zahlst Du (nochmal).

  • Zitat

    Original von cleetz


    Bei einer neuen, aktuellen DSLR wirst Du die Rechnung haben, das glaubt Dir kein Mensch das Du die entsorgt hast. In dem Fall zahlst Du nochmal Steuern... Bei einer zb. Canon 350 wird kein Hahn mehr nach krähen, die gibt es ja neu nicht mehr.


    Wenn Du aktuelle Kameras/Objektive mitnimmst, kannst Du vorher in D eine Nämlichkeitsbescheinigung austellen lassen. Da werden alle Geräte inkl Seriennummer aufgelistet, das ist der Beweis dafür das Du die Geräte vorher schon hattest. Eine Rechnung mußt Du dafür natürlich vorlegen. Oder Du nimmst die Rechnungen mit in den Urlaub. Wie schon geschrieben, im Zweifelsfall mußt DU nachweisen das schon einmal USt dafür gezahlt wurde, kannst Du das nicht zahlst Du (nochmal).


    Naja gut die Rechung für meine DSLR habe ich tatsächlich noch aber nicht für meine Objektive weil ich die Privat gekauft habe und nicht im shop, ich besitze ein UWW und ein Reisezoom, kann man das nicht anhand der Modelle rausbekommen, dass die in DE gekauft wurden?


    Wenn nicht muss ich das also vor Abflug anmelden und wie bzw. wo mache ich das?



    Super danke für die Links!

  • Zitat

    Original von flow


    Naja gut die Rechung für meine DSLR habe ich tatsächlich noch aber nicht für meine Objektive weil ich die Privat gekauft habe und nicht im shop, ich besitze ein UWW und ein Reisezoom, kann man das nicht anhand der Modelle rausbekommen, dass die in DE gekauft wurden?


    Wenn nicht muss ich das also vor Abflug anmelden und wie bzw. wo mache ich das?


    Du mußt zum Zoll, eine Nämlichkeitsbescheinigung ausfüllen, nur dazu brauchst Du eine Rechnung... Ruf mal beim Zoll an ob es da irgendeine Möglichkeit gibt über die Seriennummer, das ist schon etwas spezieller. Evtl. den Verkäufer nochmal anschreiben, fragen wo der die Objektive gekauft hat, da kann man dann vom Händler zb Zweitrechnungen ausstellen lassen, über die Seriennummer sollte es ja für den Händler nachvollziehbar sein wann der das Objektiv verkauft hat. Ohne Rechnung geht der Zoll erstmal davon aus das jemand die Ware erfolgreich von einer "Drittlandreise" eingeschmuggelt hat und dafür gibt es natürlich die Nämlichkeitsbescheinigung nicht. Diese sagt ja in erster Linie aus das Steuern darauf bezahlt wurden und das mußt Du halt nachweisen.

  • So ich habe jetzt mal alles durchgeguckt und ich habe tatsächlich noch alle Rechungen, sogar für die Objektive die ich Privat bei eBay gekauft habe, die wurden dann den Paket beigelegt, hatte ich anscheind vergessen.


    Reichen die Kopien der Rechungen oder muss ich das Original mitnehmen?
    Wenn ich eine Rechung besitze, muss ich ich keine Nämlichkeitsbescheinigung ausfüllen oder?

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