Avatare im Netz

  • Aus gegebenen Anlass...
    Wir werden die Avatare löschen die wir für bedenklich halten, also bitte nicht wundern, wenn das eigene Avatar nicht mehr vorhanden ist....




    Avatare im Netz:



    Keine Oliver Kahn-Nachbildung: Avatar aus World of Warcraft


    Donald Duck, Lara Croft oder Miro Klose – ein den eigenen Nickname aufhübschendes Mini-Bild oder ein Avatar sind schnell im Netz veröffentlicht. Das kann böse Folgen haben, weiß Elke Wittich.


    Für die meisten Forennutzer ist ein zum Nick, also zum Benutzernamen, passender Avatar mindestens genau so wichtig wie ein gelungenes Posting.
    Geeignete Vorlagen lassen sich im Internet mit Hilfe der einschlägigen Suchmaschinen leicht finden. Und so wimmelt es in Foren und anderen Angeboten nur so vor bunten Bildchen - und damit auch vor Verstößen gegen das Gesetz über den Urheberschutz.


    Comicfiguren wie Donald Duck, Sportler wie Oliver Kahn, berühmte Kunstwerke wie Muncks Schrei oder auch nur ein lustiges Foto, das man irgendwo im Web gefunden hat, haben alle eines gemeinsam: Sie unterliegen dem Copyright oder dem Urheberschutz und deswegen darf man sie in der Regel nicht öffentlich verwenden.




    Öffentlich zugänglich


    Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Form diese Avatare (oder kurz: Avas) öffentlich zugänglich gemacht werden. «So wie eine Zeitung nicht einfach ohne Einwilligung des Urhebers ein Bild nehmen und abdrucken darf, darf auch ein Internetuser nicht einfach hergehen und ein Bild auf seiner Homepage veröffentlichen, ohne den Rechteinhaber zu fragen.


    Genauso verboten ist es auch, ein solches Bild als Avatar oder Logo zu verwenden», sagt Sascha Kremer, auf Urheberrechtsfragen spezialisierter Anwalt im Gespräch mit der «Netzeitung».


    Ob ein urheberrechtlich geschütztes Ava zum Beispiel in einem frei zugänglichen oder geschlossenen Forum als Userporträt zum Einsatz kommt, ist unerheblich. «Der Begriff geschlossenes Forum bedeutet ja in aller Regel nicht, dass die Plattform nur vier oder fünf Leuten zugänglich ist», erklärt Kremer.




    Abmahnungen oder Anklage


    Entdeckt ein Urheber eine widerrechtlich verwendete Darstellung, kann er auf Unterlassung klagen. Vom User ist allerdings meist nur der Nickname bekannt, also wendet sich der Anwalt dann an den Foren- oder den Angebotsbetreiber. Eine Abmahnung kostet im Schnitt 500 Euro, den Stress dazu gibt's gratis.


    Ein Auskunftsanspruch besteht allerdings nicht, so Kremer, Betreiber müssen Anwälten gegenüber keine Einzelheiten über ihre Kunden offenlegen.



    Erledigt wäre der Fall damit trotzdem nicht, denn eine Urheberrechtsverletzung ist eine Straftat. «Wie die Musikindustrie in den Filesharing-Fällen, würde auch in einem solchen Fall Anzeige gegen Unbekannt erstattet werden. Die Staatsanwaltschaft kann dann ermitteln und beim Forenbetreiber versuchen, an die User-Daten zu kommen.»




    Nutzungsvereinbarungen


    Lässt sich trotzdem nicht zweifelsfrei herausfinden, wer der User im wirklichen Leben ist, ist der Betreiber dran. Die meisten Anbieter versuchen, möglichen Ärger um etwaige Copyright- und Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzungsvereinbarungen zu vermeiden. Darin steht dann meist, dass Nutzer keine geschützten Inhalte veröffentlichen dürfen und bei Verstößen selber verantwortlich sind.


    Trotzdem kann der Betreiber in die so genannte Störungshaftung genommen werden, da er die Möglichkeit geschaffen hat, dass der User die Urheberrechtsverletzung begehen konnte. Und dabei ist es vollkommen egal, ob der Betreiber – beispielsweise eines Forums - wusste, dass ein Avatar widerrechtlich genutzt wurde oder nicht oder ob er die Verantwortung per Vertrag auf den User abschiebt.




    Az. 324 O 721/05


    Das in Internetkreisen viel zitierte Urteil des Landgerichts Hamburg (Az. 324 O 721/05) über die Verantwortlickeit von Forenbetreibern lässt sich nach Meinung von Kremer auch auf Copryright- und Urheberrechtsverletzungen anwenden.




    «Das Urteil sagt ganz klar, dass der Betreiber mit einem Forum eine Gefahrenquelle für Straftaten geschaffen hat, und wenn er diese Möglichkeit bietet, dann muss er deren Nutzung entweder überwachen, indem er sich bei jedem hochgeladenen Bild davon überzeugt, dass es legal verwendet wird oder er muss zum Beispiel Avatare eben ganz abschaffen.»


    Selbst die Verwendung von Bildern, die zum Beispiel bei Flickr mit dem ausdrücklichen Vermerk, dass sie fei genutzt werden können, heruntergeladen wurden, kann zu Problemen führen. Denn gegen eine mögliche Klage des Urhebers schützt ein solcher Vermerk nicht. Deswegen sollte man, um wirklich sicher zu gehen, nur selbst erstellte Bilder als Avatare, Logos oder Illustration verwenden.




    Nachträgliche Bearbeitungen


    Auch nachträgliche Bearbeitungen bieten keinen Schutz vor juristischem Ärger. Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen zwar von Jedem nach Herzenslust verändert werden, die Veröffentlichung ist aber wieder nur dann statthaft, wenn der ursprüngliche Urheber zugestimmt hat.


    Gleiches gilt für Avatare etc., die aus mehreren Bildern zusammengesetzt wurden, theoretisch kann jeder einzelne Urheber gegen die Zurschaustellung eines solchen Kunstwerks klagen. Ausnahme: Die Verfremdung ist so stark, dass man nicht mehr erkennen kann, aus welchem Ausgangsbild oder aus welchen Ausgangsbildern das neu entstandene Werk besteht.


    Aber dann kann man auch gleich ein eigenes Bild malen oder fotografieren.

    Bei Stammtischtreffen dabei

    Zum Arbeiten zu alt,
    zum Sterben zu jung,
    zum Reisen topfitt ...

  • Ich versuche mal ein Forum ausfindig zu machen die eigene Avatre herstellen, da könnte man vielleicht das ein oder andere in Kooperation bestellen.

    Bei Stammtischtreffen dabei

    Zum Arbeiten zu alt,
    zum Sterben zu jung,
    zum Reisen topfitt ...

  • Die Welt wird immer bekloppter!


    Ich frage mich nur, wie ein Avatar, das man in einem Forum benutzt, dem Urheber schaden soll!? :?(: Man macht ja kein Geschäft damit!


    Habe aber sicherheitshalber mal meinen Mister Natural entfernt. :cry:


    Irgenwann wird das sicher auch mal auf die Smilies ausgeweitet! :99:

  • Zitat

    Original von Buff


    Ich frage mich nur, wie ein Avatar, das man in einem Forum benutzt, dem Urheber schaden soll!? :?(: Man macht ja kein Geschäft damit!


    Das ist völlig egal...


    Zitat

    Irgenwann wird das sicher auch mal auf die Smilies ausgeweitet! :99:


    Es gibt nix, was es nicht gibt... Klick :o9: Glücklicherweise ist das abgeschmettert worden.


    Die Welt ist krank... :rolleyes:

  • @Hoh-->Nein


    Wenn wir schon zur Bananenrepublik mutieren, ist es doch nur konsequent, wenn die krummen Früchte von diesen Verbiegern geschützt werden.


    Diese Praktiken gibt es nur in diesem unsrem Lande....


    Bedingt durch das neue Gesetz von Frau Zypries ist zu bemerken, dass eine gewisse Torschlusspanik viele Anwälte ergreift, die sagen, nun müssen wir mal schnell abräumen. Und es sind durchaus Fälle bekannt, in denen also Hunderte von Abmahnungen ausgesprochen worden sind über einen Zustand, der seit Jahren beobachtet worden ist, der jetzt aber erst dazu führt, dass Leute aggressiv werden, um die letzten Möglichkeiten zu nutzen, um an Geld zu kommen."



    Logischerweise müssen Copyrights beachtet werden, aber ebenso muss der Staat seine Bürger vor Aasgeier die u.a Detektive beauftragen das Internet zu durchforsten und Rechtsverdreher die sonst kein anderes Klientel bekommen zu hunderten kleine Forenbetreiber
    abmahnen.Und das zu unterbinden das hat Frau Zypries wie so vieles nicht geschafft.


    Eher das
    Ebenfalls sah das OLG Hambung, Beschluss vom 10.3.2004, 5 W 3/04) die Geltendmachung eines Anspruches in Höhe von 800 Euro als rechtmäßig an, da auch der Gedanken einer wirkungsvollen Abschreckung angemessen zu berücksichtigen sei.
    Man kann garnicht genug :spuck: wenn man das liest..
    Abmahngeier werden dadurch Millionäre...





    Abmahnung 100 €
    Bild_von ca 10x5 cm kostet 629€ +100=729,00€
    Wie lächerlich dieses Gesetzt ist sieht man daran.

    Bei Stammtischtreffen dabei

    Zum Arbeiten zu alt,
    zum Sterben zu jung,
    zum Reisen topfitt ...

  • Zitat

    Original von guildo2


    dein Engelchen ist auch mutig... warst du nicht erst ein Teufelchen...?


    Ja, das Engelchen ist mehr als gewagt :99:....das Teufelchen bin ich nur zur Quiz-Zeit - kann sich aber schlagartig ändern :nicken:.



    Zitat

    LG aus der Sachsenmetropole Leiptsch...


    Du hast also "rüber gemacht".... auch ganz schön mutig :zwinker:.
    Lass es Dir gutgehen Mike :bier:,


    lG Ingrid

    Humor ist der Knopf der verhindert, dass mir der Kragen platzt.

  • Zitat

    Original von guildo2
    Ich erlaube mir ein Bild from myself als Avatar zu benutzen, die Freiheit nehm ich mir... :zungeraus: :D
    obwohl ist die nicht ganz unbekannte Hintergrunduntermahlung geschützt...? muss ich wohl mal bei den Navajos um eine Permit ersuchen... :99: :zwinker:


    Mike, wann kommt das Bild mit Hut?

  • Zitat

    Ja, das Engelchen ist mehr als gewagt ....das Teufelchen bin ich nur zur Quiz-Zeit - kann sich aber schlagartig ändern .
    lG Ingrid


    Man äh Frau arbeitet dran.. :99:

    Bei Stammtischtreffen dabei

    Zum Arbeiten zu alt,
    zum Sterben zu jung,
    zum Reisen topfitt ...

Letzte Aktivitäten

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!